Tödlicher Schnaps im Urlaubshotel
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Von Julia Ranniko und Yigal Schleifer
Artikel vom 26.01.2010
Auf den Wodkaflaschen pappten die Original-Etiketten. Doch darin war nicht die pure, eiskalte Spirituose - sondern tödlicher Schnaps. Dafür müssen sich nun dreizehn Beschuldigte in Antalya verantworten.
Als sieben Lübecker Berufsschüler den gepanschten Billigfusel bei einer Klassenfahrt im südtürkischen Badeort Kemer tranken, endete die Party für drei von ihnen tödlich. Vor einem Gericht in Antalya müssen sich nun Mitglieder einer Schwarzhändler-Bande sowie führende Mitarbeiter eines Urlauberhotels in der beliebten Touristenregion verantworten.
Es ist voll auf der Anklagebank. Gleich dreizehn Beschuldigte - elf Männer und zwei Frauen - drängen sich dort, samt mehrerer Verteidiger. Die Vorwürfe: Totschlag, versuchter Totschlag, Verstoß gegen das Alkohol-Gesetz. In ihren ersten Aussagen schieben sich die Angeklagten gegenseitig die Schuld zu.
Das Hotel habe den giftigen Alkohol irgendwo gekauft und versuche nun, sie in die Sache hineinzuziehen, sagen der Mitinhaber eines türkischen Unternehmens und sein Bruder. Sie sollen Hoteliers und Gastwirten billigen Fusel verkauft haben, um ihn an Touristen auszuschenken. Der Anwalt des Hotels wiederum betont, dass sich der Mitinhaber bereits früher wegen eines Vergiftungsfalls verantworten musste.
Bei Razzien gegen den Sumpf der Schwarzbrennerei hatte die türkische Polizei bei dem Mann literweise illegalen Alkohol entdeckt. Der Firma war sogar schon die Handelslizenz für Alkohol entzogen worden - doch die Brüder sollen das Unternehmen kurzerhand an ihre Frauen überschrieben haben, die eine neue Lizenz erhielten.
Diese Vorgeschichte macht das Ganze besonders tragisch - schließlich hätte der Tod der drei jungen Männer bei einem Durchgreifen der türkischen Behörden möglicherweise verhindert werden können. Es sei ein «sehr schlimmes Verbrechen», sagt denn auch einer der beiden türkischen Anwälte, die die Angehörigen der Opfer vor Gericht vertreten. «Es hätte jeden treffen können.» Der Rummel um den Prozess, betont der Anwalt ausdrücklich, habe auch nichts mit der Nationalität der Opfer zu tun.
Die Väter der drei toten Schüler hören mit gesenkten Blicken zu, als die Anklageschrift verlesen wird - und die vier Richter auch gleich die Höhe der Strafen in den Raum stellen. 20 bis 25 Jahre für die Totschlags-Vorwürfe, mindestens fünf Jahre für einen Verstoß gegen das Alkohol-Gesetz. Der Lübecker Opfer-Anwalt Frank-Eckhard Brand kann bei solchen Erklärungen nicht eingreifen, er muss mitten im Publikum sitzen - und versuchen, der auf Türkisch geführten Verhandlung zu folgen. Eine Übersetzung gibt es nicht.
Die Lübecker Schüler waren im März in dem Hotel «Anatolia Beach» abgestiegen. Dort hatten sie nach eigenen Angaben auch den Schnaps für ihre private Party gekauft. Nach der Feier starb ein 21-Jähriger an einer Methanolvergiftung. Seine 17 und 19 Jahre alten Klassenkameraden wurden nach Deutschland gebracht und starben nach tagelangem Koma in der Lübecker Uniklinik.
Rechtsmediziner des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) obduzierten die Leiche des 21-Jährigen - und stellten mit zwei Promille das Zehnfache der tödlichen Dosis an giftigem Methanol fest. Der Trinkalkohol Ethanol konnte dagegen nicht nachgewiesen werden.
Nach dem tödlichen Zwischenfall hatte das Hotel zunächst ein Verwirrspiel begonnen: Den Schülern wurde vorgeworfen, sie hätten sich sinnlos betrunken und womöglich auch giftiges Parfüm zu sich genommen. Mehr als sieben Promille habe der 21-Jährige im Blut gehabt, hatte ein Krankenhausdirektor Ende März behauptet. Auch über illegale Drogen wurde berichtet.
Der Anwalt des Hotels erklärte nun, es werde schlicht der günstigste Alkohol eingekauft: «Das macht jeder.» Und vor Gericht gab es ausgerechnet von dem Mitinhaber des türkischen Unternehmens ein Plädoyer gegen die Herstellung von illegalem Alkohol. Er sei strikt gegen so etwas, ließ er die Richter wissen.
iwe/news.de/dpa
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