Mo., 13.02.12

Auslandsabschlüsse Übersetzungshilfe für den deutschen Arbeitsmarkt

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann

Artikel vom 19.01.2010

Vom Chefarzt zum Tellerwäscher: Für manchen Einwanderer ist der Weg nach Deutschland ein beruflicher Abstieg. Schlicht, weil Arbeitgeber die Abschlüsse nicht einstufen können. Jetzt bietet sich Bewerbern spezielle Übersetzungshilfe.

Das Problem bislang: Nur schwer lassen sich ausländische Abschlüsse ins Deutsche übersetzen oder inhaltlich mit deutschen Ausbildungen gleichsetzen. Für die Anerkennung von Hochschul- und Berufsabschlüssen in reglementierten Berufen - beispielsweise in der Medizin, dem Ingenieurswesen, der Architektur oder Lehrberufen, für die eine Berufserlaubnis nötig ist - sind in der Regel die Länder zuständig.

Doch auf vielen geistes- oder naturwissenschaftlichen aber auch anderen Gebieten gibt es diese Anerkennung nicht. «Wer etwa als Diplombiologe aus einem Land der Europäischen Union kommt, kann sich auf dem Arbeitsmarkt damit frei bewerben. Da hier keine Berufserlaubnis nötig ist, werden auch keine Anerkennungen erteilt», sagt Barbara Buchal-Höver, Leiterin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz. «In der Regel wollen Arbeitgeber aber wissen, ob Bewerber überhaupt nach deutschen Maßstäben qualifiziert sind, was aus ausländischen Abschlüssen oft nicht abzulesen ist.»

Existiert keine anerkennende Behörde, brauchen Bewerber aber eine Bewertung ihrer Hochschulqualifikation, wird die ZAB tätig, die seit vielen Jahrzehnten die Bewertung von ausländischen Abschlüssen für alle zuständigen Anerkennungsbehörden - in erster Linie Ministerien und Hochschulen - übernimmt.

In dieser Zeugnisbewertung, die Bewerber jetzt selbst bei der ZAB beantragen können, stehe unter anderem, wo und wie lange studiert wurde, wie der Abschluss in der Originalsprache und in der Übersetzung lautet und welchem deutschen Abschluss dies gleichzusetzen ist. Zudem informiere die Bewertung darüber, wie ausländische Abschlussgrade in Deutschland geführt werden dürfen, wie ein Studium fortgesetzt werden kann und wie die berufliche Anerkennung erfolgt.

Das soll gut qualifizierten Einwanderern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. So wie es die Lissabon-Konvention fordert, die in Deutschland seit 2007 in Kraft ist. Andererseits sollen auch deutsche Anlaufstellen wie die Arbeitsagenturen von der Bewertung profitieren.

«Bislang trat immer wieder das Problem auf, dass die Arbeitsagenturen mit fremden Abschlüssen nichts anfangen, sie nicht einstufen konnten und mancher gut qualifizierte Einwanderer dann in der Datenbank als ‹ungelernt› vermerkt wurde. Mit Hilfe der Bewertung können Betroffene künftig nun mit ihrer tatsächlichen Qualifikation in der Datenbank geführt werden», erklärt Buchal-Höver.

Zudem können deutsche Arbeitgeber bei Bewerbungen von vornherein besser potenzielle Kandidaten  vergleichen. Ein Blick auf «Anabin», das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sei aber ebenfalls wichtig. Dort lässt sich nachschlagen, wie der eigene Abschluss in Deutschland bewertet und eingestuft wird und welche Behörde für die Anerkennung zuständig ist.

«Anfragen gibt es bereits viele. Doch statistisch verlässliche Erhebungen, wie viele Einwanderer tatsächlich betroffen sind, haben wir nicht», sagt Barbara Buchal-Höver. «Uns ist lediglich aus Nachbarstaaten bekannt, dass es für solche Bewertungen eine große Nachfrage gibt.»

Bis zu sechs Wochen dauert eine solche Bewertung. Und: Privatpersonen müssen dafür 100 Euro zahlen. «Damit werden die Kosten für den Verwaltungsaufwand, das Personal und das notwendige Knowhow gedeckt», begründet die ZAB-Leiterin.

kat/news.de
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