Mit dickem Babybauch ist die Bewegungsfreiheit von Frauen bisweilen stark eingeschränkt. Doch das ist noch längst kein Freibrief, um das eigene Auto auf einem Behindertenparkplatz abzustellen.
So hat der Verwaltungsgerichtshof München im Fall einer hochschwangeren Frau entschieden. Die werdende Mutter hatte auf einem Behindertenparkplatz geparkt, da sie in unmittelbarer Nähe einer Arztpraxis, die sie aufsuchen wollte, keine Parkmöglichkeit gefunden hatte. Als Kennzeichnung dafür, dass sie sich in einer beeinträchtigten Situation befinde und längeres Gehen für sie nicht möglich sei, legte sie ihren Mutterpass im Auto aus.
Die Polizei ließ das Auto dennoch abschleppen, was für die Frau mit einem Kostenaufwand von über 170 Euro verbunden war. Die Betroffene wollte die Abschleppkosten jedoch nicht zahlen und ging unter anderem mit dem Argument vor Gericht, dass zu diesem Zeitpunkt aufgrund ihres hochschwangeren Zustands nachweislich eine Gehbehinderung vorgelegen habe.
Die Richter sahen dies jedoch anders. Für das Parken auf einem Behindertenparkplatz sei in jedem Fall ein entsprechender Behindertenausweis vonnöten. Nach der Definition handele es sich bei behinderten Menschen um Personen, deren Beeinträchtigungen vergleichsweise schwer und vor allem langfristig seien. Dies sei bei einer Schwangerschaft nicht der Fall (Az. 10 ZB 09.1052).
ham/kat/news.de/ddp
sorry aber was hat das mit der Schwangerer Frau zu tun? Wenn der Arzt sag dass man vorsichtig sein soll, ist man eben vorsichtig, also wenn es heißt : wenig Stress, nicht zu viel Bewegung machen u.s.w. dann ist ja klar dass die werdenden Mütter sehr vorsichtig sind.... also MÄNNER, bitte: ihr habt doch auch Mütter und auch Kinder... was ist den los mit euch??????????????? habt ihr sonnst nichts wichtiges zu tun ausser schwangeren Frauen zu attackieren??????
jetzt antwortenKommentar meldenDie entscheidung ist absolut korrekt, eine Schwangerschaft ist nun mal keine Behinderung, auch ein Mann mit einem Gibsbein hätte da nicht Parken dürfen. Es ist aus guten Grund klar umrissen wer auf so einem Parkplatz stehen darf und wer nicht. Mit gesunden Menschenverstand parkt man dort nicht unberechtigt. Nur so als Hinweis nur mit einem aG für ausergewöhnlich gehbehindert oder eien Bl für Blind als Merkzeichen im Ausweis bekommt man einen Parkausweis der einen berechtigt dort zu Parken. Eine einfache Gehbehinderung reicht dazu nicht aus. Ich sehe beim besten Willen bei eine Schwangeren Frau keien außergewöhnliche Gehbehinderung.
jetzt antwortenKommentar meldenWieder ein Beispiel, wie einem als Frau das Kinderbekommen schlichtweg in unserer Gesellschaft total madig gemacht werden kann! Mütter haben keine Lobby?!? Ich hatte selber 5 Schwangerschaften und von meinen Ärzten genau das Verhalten der geschilderten Klägerin empfohlen bekommen, um Fehlgeburten zu vermeiden, dann auch Strafe gezahlt!
jetzt antwortenKommentar meldenIch habe einen Schwerbehinderten -Ausweis Grün- Orange 80% mit dem Merkzeichen " G ". gehbehindert.Ich haqbe kein Anrecht einen Schwer- behinderten zu nutzen. Mit Recht :Ein Ausweis muß das Merkzeichen A-G = aussergewöhnlich Gehbehindert enthalten um einen Schwerbehinderten Platz nutzen zu dürfen. Es ist erstaunlich mit welcher Dreistigkeit gesunde junge Leute ohne Berechtigung Schwerbehinderte Par- plätze blockieren, spricht man die Betreffenden an ,wird oft nur frech gegrinst, in einem Fall sagte ein junges Pärchen zu mir : Verpiss dich du Krüppel.
jetzt antwortenKommentar meldenWo kämen wir denn da hin, wenn hier jeder selbst entscheidet was Behinderung bedeutet....da ist eben der gesunde Menschenverstand nicht gefragt.
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