Wem die Bank zur Anlage bei der Pleite-Bank Lehman Brothers geraten hat, muss das nicht aussitzen. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, kann klagen. Dafür muss die Rechtsschutzversicherung geradestehen.
Die Opfer der Pleite-Bankiers von Lehmann Brothers wollen ihre Ansprüche oft vor Gericht gegen die eigene Bank durchsetzen, die ihnen die Zertifikate verkauft hat. Rechtsschutzversicherungen haben sich bisher schwer damit getan, eine Übernahme der Kosten für die Prozesse zu erklären. Die Versicherer verwiesen darauf, dass sie die Spekulationskosten nicht tragen müssten, da solche Geschäfte von der Deckung ausgenommen sind.
Das Amtsgericht Mannheim (Az. 12 C 374/09) sieht das jedoch anders. Die Richter schlossen sich der Meinung des Geschädigten an, der darauf hingewiesen hatte, dass bei den Lehman-Zertifikaten keine typischen Gefahren von Termingeschäften vorlägen. Damit ist der Weg frei für eine Klage gegen die Hausbank. Betroffene Anleger mit einer Rechtsschutzversicherung sollten die Möglichkeit einer vom Rechtsschutz finanzierten Klage nun noch einmal prüfen lassen.
ham/kat/reu/news.de/ddp
Machen wir mal eine Prognose: Kein Kläger gewinnt viel mehr als auch nur eine Instanz. Wenn die Rechtsschutz mitzieht, ist spätestens nach der 1. Instanz Schluss und dann wäre da noch der XI. Senat des BGH. Um bei diesem zu bestehen, muss man klüger sein, als eine Rechtsschutzversicherung denkt. Und dies ist die beklagte Bank, die keine Rechtsschutz braucht. Allerdings ist davon auszugehen, dass das AG Mannheim die zweitrangige Problematik des Termingeschäfts verkannte. Der Knackpunkt liegt jedenfalls woanders.
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