Fr., 10.02.12

Unterhaltszahlungen Gerechtigkeit gibt es nicht

Von news.de-Redakteurin Isabelle Wiedemeier

Artikel vom 07.01.2010

13 Prozent mehr Geld für Scheidungskinder - so ganz stimmt diese Schlagzeile nicht. Anwalt Peter Junggeburth erklärt bei news.de, wie sich Unterhalt berechnet und warum niemand deutlich mehr zahlt und auch kein Kind deutlich mehr bekommt.

13 Prozent mehr Unterhalt bekommen Kinder getrennt lebender Eltern künftig – so lautet die Schlagzeile nach einer Entscheidung der Oberlandesrichter in Düsseldorf. Sie erstellen die berühmte Düsseldorfer Tabelle, in der festgelegt ist, wie viel Geld das Elternteil zahlen muss, bei dem die Kinder nicht leben – der Einfachheit halber wird hier meist vom Vater gesprochen. Abhängig macht die Tabelle dies von Einkommen und Alter des Kindes. Außerdem sinken die Beiträge pro Kind, wenn es um Unterhalt für mehrere Kinder geht.

Dies bedeute jedoch nicht, dass die, sagen wir also mal Väter, nun 13 Prozent mehr Geld zahlten, wiegelt der Berliner Familienanwalt Peter Junggeburth ab. Die Materie ist knifflig, daran lässt er keinen Zweifel, und bringt zur Illustration ein Beispiel. Ein Vater, der zwischen 2700 und 3100 Euro verdient, zahlt für ein elfjähriges Kind lediglich 14 Euro mehr: 345 Euro statt 331 Euro. Das sind nur gute vier Prozent mehr.

Wie das sein kann? Dafür muss Jungeburth ein wenig ausholen. Die Unterhaltszahlungen seien gekoppelt an das so genannte sächliche Existenzminimum: «So heißt es tatsächlich, auch wenn es darum geht, was ein Kind zum Leben braucht.» Der Gesetzgeber entscheidet darüber auf Basis der Lebenshaltungskosten. Nun hat er es angehoben, und damit steigen neben Kinderfreibeträgen und Kindergeld auch die Unterhaltszahlungen. Diese hingegen legt jedoch nicht der Gesetzgeber direkt fest, sondern sie werden von den Oberlandesrichtern in besagter Düsseldorfer Tabelle angepasst.

Relativiert werde dieser Anstieg der Unterhaltssätze jedoch durch zwei Aspekte, erläutert Peter Junggeburth. Zum einen das Kindergeld. Es wird grundsätzlich zur Hälfte vom Tabellenwert abgezogen, da dem Vater auch ein halbes Kindergeld zusteht. Da sich das Kindergeld nun von 164 auf 184 Euro erhöht hat, werden zehn Euro mehr abgezogen als zuvor.

«Außerdem hat sich die idealisierte Familie verändert, die die Tabelle zugrundelegt», erklärt der Familienanwalt den Teufel im Detail. Statt von einer Frau und zwei Kindern, also drei Unterhaltsberechtigten auszugehen, richtet sich der angegebene Wert nun nur noch auf zwei. «Das wurde vom Oberlandesgericht nicht erklärt. Wir wissen nicht, ob sie von nur noch einem Kind in der Durchschnittsfamilie ausgehen oder davon, dass die Frauen selbst arbeiten, also nicht unterhaltsberechtigt sind», sagt Junggeburth. Fakt ist: Wurde das zahlungspflichtige Elternteil bisher in der Tabelle automatisch eine Einkommensklasse hochgestuft, wenn es statt zwei nur ein Kind hatte, und musste daher entsprechend mehr zahlen, ist das jetzt nicht mehr der Fall. Auch dies relativiert den Anstieg der Tabellenwerte von 13 Prozent.

Früher wurde bei unserem Beispielvater mit einem elfjährigen Kind und 3100 Euro Nettogehalt also die nächste Gehaltsstufe, 3500 Euro, abgelesen, und er musste 413 Euro zahlen, nach Abzug des halben Kindergeldes noch 331 Euro. Heute sind es die 437 Euro, die seiner Einkommensstufe entsprechen, wovon er 345 Euro zahlen muss. «Alle machen Panik, aber die Veränderung ist gar nicht so groß», findet Junggeburth. Gleich bleibe der Satz für Studierende, die bei eigener Haushaltsführung 640 Euro bekommen, wo der Zahler also dank des gestiegenen Kindergeldsatzes zehn Euro weniger blecht.

Was bleibt für den, der zahlt?

Wirklich problematisch sind die Unterhaltszahlungen jedoch nicht für die Eltern mit einem Nettoverdienst zwischen 2700 und 3100 Euro. Wer nur gut 1000 Euro in der Lohntüte hat, große Kinder samt Ex finanziert und dann noch ein weiteres Baby von einer neuen Frau bekommt, stellt sich oft die Frage, ob Arbeiten da überhaupt noch Sinn macht. Der Selbstbehalt, also das Geld, das dem Zahlungspflichtigen zusteht, liegt mit minderjährigen Kindern bei 770, mit volljährigen bei 1100 Euro. «Diese Sätze sollen sich auch verändern, allerdings erst Mitte des Jahres, weil das vermutlich im Zusammenhang mit den Hartz-IV-Sätzen entschieden wird», erklärt Peter Junggeburth.

Wie sich die Unterhaltssätze verändern, wenn «neue» Kinder im Spiel sind, sei «dramatisch kompliziert», beschreibt der Anwalt die Situation, da dann alle Kinder und Frauen in die Berechnungen einbezogen werden. Bei gemeinsamer Wohnung mit einer neuen Partnerin könne sich der Selbstbehalt sogar verringern. «Entscheidend ist letztlich, wer muss im Mangelfall zum Sozialamt gehen. Bis 2007 stand die neue Frau immer hinten dran, jetzt ist das anders», erklärt er.

Ist das alles eigentlich gerecht? «Je länger man mit solchen Fällen zu tun hat, desto weniger stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit», sagt Peter Junggeburth. «Das haut nicht hin. Wer nach einem One-Night-Stand 20 Jahre lang zahlen muss, findet das ungerecht. Und wer mit einer neuen Frau ein dreijähriges Kind hat, findet es nicht fair, dass er seiner Ex, die nie einen Beruf gelernt hat, die Maniküre finanzieren muss. Und ist es gerecht, dass ein zehnjähriges Kind mehr bekommt als das andere, weil der Unterhaltspflichtige mehr verdient?»

kat/nbr/news.de
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Unterhaltszahlungen: Gerechtigkeit gibt es nicht » Gesellschaft » Nachrichten

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Leserkommentare (2)
  • Kommentar: 2
  • 02.08.2010 19:45
von
Diethart

Und ist es gerecht, dass ein zehnjähriges Kind mehr bekommt als das andere, weil der Unterhaltspflichtige mehr verdient?» Ja, denn wenn das Kind in einer normalen Familie leben würde, wäre es ja auch so, mal abgesehen von ganz kleinen Kindern, die nur Milupa und Pampers brauchen AW auf K1 Für mich war die Rechnung nachvollziebar und ich bin leidenschaftlicher Mathematiker und Hobby-Jurist.

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  • Kommentar: 1
  • 08.01.2010 05:12
von
Didi

Übersehen hat Herr Junggeburth offenbar die Tatsache, daß in den meissten Fällen dynamische Unterhaltstitel bestehen, die nur durch eine Änderungsklage und auch nur eventuell und je nach Laune der Richterin an die neue D'dorfer Tabelle angepasst werden können. Das heißt, realistische 13% höhere Unterhaltszahlungen und nicht 4%. Ach ja... Herr Junggeburth... setzen sie ihre Absurditäten doch für mich einmal bei Gericht durch. Es wäre ein juristischer Paukenschlag! Grundsätzlich sollte man das Rechnen den Mathematikern überlassen oder Leuten, die wissen wovon sie sprechen!

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