Fr., 25.05.12

Sozialversicherung 06.01.2010 Duales Studium ist beitragsfrei

Sozialversicherung im dualen Studium (Foto)
Theorie und Praxis gehören zum dualen Studium. Firmen, die das unterstützen, müssen nicht zwangsläufig Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bild: dpa

Auch wenn bei einem dualen Studium Teile der Ausbildung in einem Unternehmen stattfinden: Die Firma muss für die Studenten nicht zwangsläufig Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen.

Ohne Weiteres darf ein duales Studium nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft werden. Das Bundesozialgericht hat damit die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung widerlegt (Az. B 12 R 4/08 R).

Geklagt hatte eine IT-Firma aus Sankt Augustin bei Bonn, die für einen Studenten der privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bergisch Gladbach rund 3700 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen sollte. Der Mann hatte an der Hochschule den dreijährigen dualen Studiengang Wirtschaftsinformatik belegt. Etwa die Hälfte der Ausbildung machten dabei berufspraktische Phasen in dem Unternehmen aus, das ihm während des Studiums monatlich rund 550 Euro als Vergütung beziehungsweise Stipendium zahlte. Denselben Betrag musste der Student als Studiengebühren an die Hochschule überweisen.

Die Rentenkasse sah in der Bezahlung einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn: Die IT-Firma finanziere die Ausbildung, weil sie sich einen kompetenten Mitarbeiter heranziehen wolle. Nach Auffassung des Unternehmens war der angehende Informatiker jedoch als Student von der Versicherungspflicht befreit: «Er hat als Praktikant nichts gemacht, was als Arbeit für das Unternehmen zu werten wäre», sagte die Klägeranwältin in der Verhandlung.

Das Bundessozialgericht schloss sich dieser Sicht an: Wenn in das Studium integrierte Praktika wie hier allein an den Vorgaben der Hochschule ausgerichtet seien, blieben sie sozialversicherungsfrei, erklärte der Senat. Auch das Interesse des Betriebes an einer späteren Übernahme des Studenten begründe noch kein Beschäftigungsverhältnis.

ham/kat/news.de/ddp
Leserkommentare (3) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Marc
  • Kommentar 3
  • 23.04.2012 11:05
 

Richtig! Seid dem 01.01.2012 sind ALLE dualen Studenten beitragspflichtig in der Sozailversicherung!

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  • Nik Müller
  • Kommentar 2
  • 19.01.2012 16:50
 Antwort auf Kommentar 1

Der Beitrag ist seit 1.1.2012 überholt!

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  • Gisela Speidel
  • Kommentar 1
  • 19.10.2010 15:49
 

Intressant wäre zu wissen ob es Sinn macht, die bisher bezahlten Sozialbeiträge zurück zu fordern? Was spricht dafür, was dagegen?

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