Fr., 25.05.12

Weiterbildung 04.01.2010 Für die Karriere statt die Wohnung sparen

Privat in Weiterbildung investieren (Foto)
Wenn der Firmenchef keinen Weiterbildung finanziert, sollten Arbeitnehmer die Initiative ergreifen. Bild: ddp

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann

Wer es klug anstellt, muss Weiterbildungen nicht aus der eigenen Tasche finanzieren, denn der Staat fördert solche Vorhaben. Das gilt nicht nur für einen Bildungsgutschein, sondern auch für das Weiterbildungssparen.

Mit Bausparverträgen, Lebensversicherungen und Investmentfonds können sich Arbeitnehmer ein Vermögen ansparen. Auf Jahre wird das Geld meist fest angelegt und ist den Sparern erst nach Ablauf einer Frist zugänglich.

Wer aber im Beruf Erfolg haben oder aufsteigen will, muss sich stetig weiterbilden. In Folge der Wirtschaftskrise wird das aber immer weniger von den Unternehmen unterstützt. Arbeitnehmer müssen deshalb verstärkt selbst etwas tun.

Dafür eignet sich die Bildungsprämie der Bundesregierung. Diese ist als Prämiengutschein oder als sogenanntes Weiterbildungssparen verfügbar. Der Prämiengutschein wird nur an Beschäftigte ausgegeben, die im Jahr über weniger als 25.600 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (51.200 Euro bei gemeinsam veranlagten Partnern) verfügen.

Der Gutschein darf einmal im Jahr beantragt werden. Wird die Weiterbildung bei einem anerkannten Anbieter absolviert, zahlt der Bund bis zu 50 Prozent der Maßnahme, seit 1. Januar 2010 maximal aber 500 Euro (vorher 154 Euro). Der Gutschein darf sowohl für Lehrgänge als auch für Prüfungen oder Zertifikate verwendet werden.

Bausparvertrag vorzeitig auszahlen lassen

Auf das Weiterbildungssparen kann zurückgreifen, wer sich über die Arbeitnehmersparzulage ein Geldpolster aufbaut. Normalerweise kann auf das Vermögen aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungen erst ab einer festgesetzten Frist zurückgegriffen werden.

Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, über die sich Interessierte bei dem Finanzinstitut informieren sollten, bei denen der jeweilige Sparvertrag abgeschlossen wurde. Dann kann das Geld für die Weiterbildung auch vor Ablauf der Frist ausgezahlt werden.

In der Regel ist das nur möglich, wenn Sparverträge eine vorzeitige Kündigung zulassen. Bei Bausparverträgen ist die frühere Auszahlung zulässig, wenn diese nach dem Vermögensbildungsgesetz gefördert werden. Aus Verträgen, die aufgrund höheren Einkommens nach dem Wohnungsbauprämiengesetz gefördert werden, kann Geld für eine Weiterbildung nicht vorzeitig entnommen werden.

Klar sein sollten sich Interessierte, mit welchem Ziel sie eine Weiterbildung absolvieren und welche Inhalte sie haben soll. Danach führt der Weg zu einer von rund 600 Beratungsstellen in Deutschland. Deren Beratung ist kostenfrei.

Gutschein und Sparen kombinieren

Dort müssen neben einem Lichtbildausweis auch der aktuellste Einkommenssteuerbescheid und die letzte Lohnabrechnung vorgelegt werden. Die Berater informieren dann über mögliche Weiterbildungsangebote und entsprechende Anbieter.

Ist das passende gefunden, stellen die Berater einen Spargutschein aus, der beim Weiterbildungsanbieter vorzulegen ist. Darauf werden Kosten, Dauer und Zahlungsfristen vermerkt. Erst dann kann der Gutschein vom Arbeitnehmer beim Finanzinstitut vorgelegt werden, wo das Geld dann ausgezahlt wird. Allerdings müssen Sparer nachweisen, dass sie den Betrag innerhalb von drei Monaten an den Weiterbildungsanbieter überweisen. Prämiengutschein und Weiterbildungssparen können miteinander kombiniert werden.

ham/news.de/ddp
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