Fr., 25.05.12

Steuern 22.12.2009 Kurzarbeitern droht hohe Nachzahlung

Kurzarbeitern droht Steuernachzahlung (Foto)
Kurzarbeit beim Automobilzulieferer FEP Fahrzeugelektrik in Pirna. Bild: dpa

Dank eines komplizierten Steuerrechts werden Finanzämter im neuen Jahr von vielen Kurzarbeitern Nachschläge fordern. Es könnten mehr als 1000 Euro fällig werden, so Lohnsteuerhilfevereine.

Eine Steuernachzahlung von mehreren 100 Euro droht hunderttausenden Kurzarbeitern. Das berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf den Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Nachzahlungen von bis zu 1100 Euro an die Finanzämter könnten dabei fällig werden.

Hintergrund der teils hohen Nachforderungen sei die Berechnung der Lohnsteuerlast am Jahresende. Der NVL zufolge addierten die Finanzbeamten das steuerfreie Kurzarbeitergeld auf das reguläre Einkommen. Dadurch steige der persönliche Steuersatz der Betroffenen. Das führe zu Steuernachzahlungen oder geringeren Rückerstattungen des Finanzamtes.

Vor allem berufstätige Ehepaare müssen Rückzahlungen befürchten. Sie müssen mit Nachzahlungen von vielen hundert Euro rechnen, wie Lohnsteuerhilfevereine betonen. Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerschuld.

Schuld an der vertrackten Situation ist das komplizierte deutsche Steuerrecht. Betroffene Beschäftigte erhalten weniger Arbeitslohn, bekommen aber von der Bundesagentur für Arbeit für die ausgefallene Arbeitszeit 60 Prozent (ohne Kinder) respektive 67 Prozent (für Eltern) des entgangenen Nettolohns gezahlt. Das Kurzarbeitergeld gibt es steuerfrei.

Der Haken daran: Es erhöht den persönlichen Steuersatz für das übrige Einkommen. Das nennen Fachleute Progressionsvorbehalt. Die Folge: Viele Empfänger von Kurzarbeitergeld müssen, wenn ein Kalenderjahr um ist, bei der Einkommensteuererklärung nachschießen. «Bei höherem Kurzarbeitergeld fallen natürlich auch höhere Nachzahlungsbeträge an», sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).

Über 1000 Euro Nachzahlung möglich

Steuerfachleute eines Software-Dienstleisters rechnen folgende Beispiele vor: Ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern und 15.000 Euro Bruttolohn (bei 50 Prozent Kurzarbeit) sowie 6780 Euro Kurzarbeitergeld müsste fast 200 Euro Steuern nachzahlen. Mit doppelt so hohem Einkommen von 30.000 Euro (bei halbierter Arbeitszeit) und 10.100 Euro Kurzarbeitergeld müsste er rund 1.300 Euro nachzahlen.

Besonders deutlich kann es steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare treffen, wenn der Partner des Kurzarbeiters ebenfalls recht gut verdient. Ihr Steuersatz aufs restliche Einkommen wie Gehalt, Miet- oder Zinseinkünfte und ähnliches kann durch den Progressionsvorbehalt deutlich steigen, wie Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) erklärt.

Ein Rechenbeispiel von Stiftung Warentest: Die Ehefrau hat 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und zahlt 4190 Einkommensteuer. Bekommt ihr Mann 12.000 Euro Kurzarbeitergeld, erhöht sich das Einkommen auf 47.000 Euro und die Steuer auf 5564 Euro. Das Paar müsste also fast 1400 Euro nachzahlen.

Getrennte Veranlagung manchmal lohnend

Die Steuerschuld ist nur dann erfolgreich zu drücken, wenn man genügend Abzüge geltend machen kann, erklärt Rauhöft. Ehepaare haben noch die Möglichkeit, sich eine getrennte Veranlagung statt der gemeinsamen vorrechnen zu lassen. Sie dürfen von Jahr zu Jahr neu zwischen beiden Varianten wählen. Bei der getrennten Berechnung werden beide steuerlich ähnlich wie Singles behandelt.

Wenn einer der Partner das ganze Jahr über nur Kurzarbeitergeld bezogen und der andere voll gearbeitet hat, kann sich der Kniff unter Umständen rechnen, meint Fachmann Nöll. Bei der getrennten Variante wirkt sich das Kurzarbeitergeld nicht auf den Steuersatz des verdienenden Partners aus. Steuerberater und örtliche Lohnsteuerhilfevereine können durchrechnen, ob eine getrennte Veranlagung finanziell vorteilhafter ist.

Wichtig: Wer die Bagatellgrenze von 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr überschreitet, muss in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben. Sich um diese Verpflichtung zu drücken, werde kaum funktionieren, sagt Rauhöft.

Wer Fragen zur Kurzarbeit hat, kann sich kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer (0800) 10 00 48 00 informieren (Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr).

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet ein Service-Telefon an unter (01805) 67 67 12 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz der deutschen Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich). Die Hotline ist montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr zu erreichen.

ruk/ham/reu/news.de/ap
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • ragnaroekr
  • Kommentar 1
  • 22.12.2009 14:25
 

Wieso diese Aufregung. So ist nun einmal das sozialdemokratische Steuerrecht. Auch der Verlust wird besteuert. Kompliziert sind Substanzsteuern nicht, z.B. bei der Gewerbesteuer. Es ist doch schon verwunderlich, dass das Kurzarbeiterentgelt erst nachversteuert wird. Und um Familien zu schädigen, nur bei Verheirateten. Diese Dummköpfe müssen sich trennen, getrennte Veranlagung wählen! Familien sind unerwünscht! Wählt daher die, die Familien abzocken wollen, das Sozialistentum. Das sind Intelligenzpolitiker in vielfach gescheiterten Familienverhältnissen. Bindungsunfähige Sozis eben.

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