Seine Eltern und Schwestern zu ermorden, das erschien Andreas H. und seinem Freund Frederik B. wie ein Film. In einem Brief schreibt Frederik über Vorgeschichte und Ablauf des Vierfachmordes von Eislingen. Folgen habe er nicht bedacht.
Der mutmaßliche Vierfachmörder von Eislingen hat die kaltblütige Tat als «Leben wie im Film» bezeichnet. «Während andere solche Filme geschaut haben, haben wir es getan», schrieb der 19-jährige Frederik B. im Dezember seinem Anwalt in einem am Mittag vor dem Landgericht Ulm verlesenen Brief.
Der mitangeklagte Sohn der getöteten Familie und er hätten sich über die Mordabsichten zunächst sogar lustig gemacht: «Wir haben alle Bedenken mit einem Witz oder lockeren Spruch abgetan.» Vielleicht habe sein Freund Andreas H. seinen Hass nur so aushalten können.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, in der Nacht zum Karfreitag aus Habgier die beiden Schwestern und die Eltern von Andreas H. gemeinsam mit 30 Schüssen ermordet zu haben. Zunächst sollen sie die beiden Schwestern im Alter von 22 und 24 Jahren getötet haben, die gerade fernsahen. Als die Eltern von einem Gaststättenbesuch nach Hause kamen, erschossen sie laut Anklage auch den 57 Jahre alten Vater und die 55 Jahre alte Mutter. Die Waffen sollen die beiden Angeklagten zusammen mit 17 weiteren Schusswaffen ein halbes Jahr zuvor in dem Schützenheim gestohlen haben.
Die Angeklagten hatten bereits gestanden, dass Frederik B. die Schüsse allein abgegeben hat. Andreas H. habe sich in seiner Familie nicht wohl gefühlt und bereits 2008 solche Tötungsabsichten entwickelt, hatte Frederik B. zu Protokoll gegeben. Auch Andreas H. gab laut seinem Anwalt die familiäre Situation als Grund an.
Frederik B. berichtete in dem Brief auch über den Tattag. Als er auf die ältere Schwester von Andreas H. geschossen habe, habe diese gefragt: «Hey, was soll der Scheiß?» Andreas H. habe daraufhin gesagt: «Ja, so ist sie, arrogant bis zum Schluss.» Den Morgen nach der Tat beschrieb er als «Wir-haben-sie-tot-gefunden-Schau». Andreas H. hatte die Polizei alarmiert, weil er die Leichen seiner Schwestern und Eltern gefunden habe. Polizisten und Rettungssanitäter sagten vor Gericht aus, die beiden Angeklagten seien damals «aufgelöst» gewesen. Sie hätten die Jugendlichen als Opfer gesehen.
Frederik B. schrieb in dem Brief weiter, Andreas H. habe bei den Planungen sogar darüber gewitzelt, ein Buch über die Tat zu schreiben, wenn er im Gefängnis sitzt. Außerdem hätten sie darüber nachgedacht, dass Frederik B. seinen Freund anschießen soll, um ihm ein Alibi zu verschaffen. Seinem Freund habe er immer nur gefallen wollen.
Erst jetzt - Anfang Dezember - habe er begonnen zu begreifen, was die Tat bedeutet, schrieb Frederik B. weiter. Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, was es bedeutet, wenn alle tot sind und er sich nicht entschuldigen, es nicht wiedergutmachen könne. «Ich habe nie daran gedacht, wie viele Menschen ich damit unglücklich mache.» Er habe auch das Leben seiner Eltern zerstört, bei denen er es eigentlich immer gut gehabt habe und die stolz auf ihn gewesen seien.
Mordverdächtiger war Gute-Laune-Bär
Die Staatsanwaltschaft geht von Habgier als Mordmotiv aus. Rund 800.000 Euro soll das Vermögen der getöteten Familie betragen haben, sagte der Nachlassverwalter am Vormittag vor Gericht aus. Bisher war lediglich von einem Schweizer Konto mit rund 256.000 Euro Guthaben die Rede gewesen. Zusätzlich habe die Familie Immobilien und Grundstücke besessen.
Als weitere Zeugen sagten Vertreter von Vereinen aus, in denen der Sohn Mitglied war. Der Jugendleiter der Schützengilde berichtete von einem fröhlichen Jungen, der sich durch seine Art den Spitznamen «Gute-Laune-Bär» erworben habe. Er habe volles Vertrauen zu dem 19-Jährigen gehabt. Nach einem Einbruch im Vereinsheim, bei dem die mutmaßlichen Täter die Tatwaffen gestohlen haben sollen, habe niemand die beiden verdächtigt.
Ein Vorstandsmitglied der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft lobte den Angeklagten für seine gute Jugendarbeit. Der 19-Jährige sei überall beliebt gewesen. Öffentlichkeit und Pressevertreter sind von dem Prozess weitgehend ausgeschlossen.
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