Auch wenn es nur auf dem Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz dudelt: Selbstständige müssen für das Autoradio Rundfunkgebühren zahlen. Weil die Wohnung auch als Arbeitsplatz zählt.
Anders als ein Arbeitnehmer muss ein Selbstständiger auch dann für sein Autoradio Gebühren zahlen, wenn er das Auto nur für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle und zurück nutzt. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz (Az. 4 K 1116/08).
Im konkreten Fall sollte ein Zahnarzt mit Wohnsitz in Mainz und eigener Praxis in Hessen rückwirkend Rundfunkgebühren für sein Autoradio zahlen. Dagegen argumentierte er, er benutze sein Fahrzeug nur für die Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Praxis, also ausschließlich für private Zwecke. Er müsse deshalb wie ein Arbeitnehmer behandelt werden, der für sein als ausschließlich privat genutzt angesehenes Autoradio keine Gebühren bezahlen müsse, wenn er gleichzeitig bereits mit einem anderen Rundfunkgerät angemeldet sei.
Die Richter folgten der Auffassung des Klägers hinsichtlich der Gebührenfreiheit des sogenannten Zweitgerätes nicht. Das Autoradio eines Selbstständigen sei auch dann gebührenpflichtig, wenn es nur für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte benutzt werde. Denn bei Selbstständigen sei die Wohnung - jedenfalls in der Regel - in viel stärkerem Maße in die Berufsausübung einbezogen als bei Arbeitnehmern. Dies rechtfertige es, Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle bereits der Berufsausübung zuzuordnen.
ham/twa/news.de/ddp
Aber wenn ein Selbstständiger mit externem Büro in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer absetzen will, dann wird das Ganze schon wieder anders gesehen. Die drehen sich das doch so, wie sie's brauchen!
jetzt antwortenKommentar meldenDer Zahnarzt hat (te) zwei mächtige Gegner, Kurt Beck (SPD) und Roland Koch (CDU). Beide sind hauptverantwortlich, das (ich orientiere mich am ersten Kommentar :-) solche SITTENWIEDRIGKEITEN per Gesetz für die LRAen/GEZ legalisiert werden. Einer alleine ist diesem System hilflos ausgeliefert. Deshalb kann die Parole nur lauten: „www.WIR-alle-gegen-GEZ,de“
jetzt antwortenKommentar meldenVom Richter legalisierte Abzocke!! Weiter nichts! Finanziert Euch endlich kosten deckend über Anzeigen oder Leistung. Zwangsmitgliedschaften bei Institutionen wie GEZ, GEMA und IHK halte ich für Raubrittertun, ist Wettbewerbs schädlich und entgegen jeglicher Demokratie! Wo bleibt mein Wahlrecht????
jetzt antwortenKommentar meldenLester hat Recht. Die Richter haben nicht begründet, warum der Zahnarzt privat bezahlen muss. Ist ein Freiberufler nicht immer im Dienst? Möglicherweise wäre es etwas anderes, wenn das Fahrzeug dem Betrieb zugeordnet wurde. Abzocke ohne Gegenleistung ist zwar hier zu Lande legal, aber sittenwidrig.
jetzt antwortenKommentar melden