«Ich will nicht zu Papa!»
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Die Trennung der Eltern ist für Kinder besonders schwer zu verkraften. Manchmal bricht der Nachwuchs den Kontakt zum Vater oder zu Mutter ganz ab. Dagegen dürfen auch die Gerichte nicht entscheiden.
Ein Kind kann den Umgang mit einem geschiedenen Elternteil verweigern. Ist der Wunsch offensichtlich und nicht fremdbestimmt, hat das Gericht den Willen des Kindes zu beachten.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az. 2 UF 214/08). Das Umgangsrecht könne in einem solchen Fall bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgesetzt werden. Das sei allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn ansonsten das Wohl des Kindes gefährdet ist.
In dem verhandelten Fall hatten sich die Eltern getrennt. Der Sohn lebte beim Vater, die Tochter bei der Mutter. In zahlreichen Verfahren versuchte der Vater, das Umgangsrecht für seine Tochter zu erreichen. Diese lehnte den Umgang aber wiederholt ab. Nach der Scheidung erhielt die Mutter das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter, allerdings setzten sich die Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht fort.
Die Richter schlossen das Umgangsrecht bis zur Volljährigkeit des Mädchens aus. Die Tochter befinde sich in jugendpsychiatrischer Behandlung, was auch auf das Verhalten des Vaters zurückzuführen sei. Die Richter waren außerdem überzeugt, dass die Tochter eigenständig und ohne Druck erkläre, keinen Kontakt zum Vater haben zu wollen. Ihre Begründung, sie fühle sich bedrängt und belästigt, sei einleuchtend.
ham/hav/news.de/dpa
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Diskutieren Sie mit und kommentieren Sie den Artikel Familienrecht : «Ich will nicht zu Papa!». Das sogenannte "Recht", das in Scheidungsfällen gesprochen wird, ist zu über 90 % ein Sieg über die Vernunft. Das Recht entscheidet, dass das Kind keine Rechte hat. Was für ein verlogenes Rechtssystem!!! Diese Entscheidungen kosten die Staatsgemeinschaft viele Millionen an Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende.
jetzt antwortenKommentar melden"In zahlreichen Verfahren versuchte der Vater, das Umgangsrecht für seine Tochter zu erreichen." Aus Erfahrung weiss ich, dass ein(!) Verfahren mehrere Jahre dauern kann. Offensichtlich hat hier die "Mutter" schon jahrelang boykottiert. Was für eine tolle "Mutter", die es geschafft hat, den Vater verhasst zu machen. Mir geht es ebenso, 7 1/2 Jahre ohne Besuche, deshalb habe ich vor 4 Jahren den Unterhalt eingestellt. Kein menschenwürdiger Umgang - kein Geld für Mutter - und wenn ihr mich einsperrt!
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