So., 12.02.12

Unfallversicherung Schutzlos bei Spaziergang

Artikel vom 11.12.2009

Grundsätzlich unterscheiden Versicherte zwischen versicherten und nicht versicherten Unfällen. Manchmal hängt das davon ab, wie sehr sich jemand anstrengt. Spaziergänge sind deshalb kein Unfallschaden.

Die Unfallversicherer haben eine Definition festgelegt, die einen versicherten von einem unversicherten Unfall unterscheidet. Besonders problematisch ist das bei Unfällen, die auf eine vermeintlich erhöhte Kraftanstrengung zurückzuführen sind, die dazu führt, dass ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

In einem vor dem Landgericht Dortmund (Az. 2 O 230/09) verhandelten Fall ging es um einen Spaziergänger, der auf dem Olympiaberg in München unterwegs war und dabei einen Achillessehnenriss erlitt. Die Versicherung sah im Spazierengehen keine erhöhte Kraftanstrengung, sodass sie nicht zahlen wollte. Das Gericht bestätigte die Einschätzung. Spaziergänge sind keine Kraftanstrengung, die einen Unfallschaden auslösen können, urteilten die Richter.

Das Urteil zeigt, wie eng der Schutz bei einer Unfallversicherung ist, sodass bei bleibenden Schäden die Berufsunfähigkeitsversicherung immer die bessere Wahl ist.

ham/reu/news.de/ddp
Zum Thema Thema verfolgen » Newsletter abonnieren Artikel kommentierenArtikel kommentieren
Skistiefel hinterm Lenkrad (Foto)
Gefährliche Kleidung Skistiefel hinterm Lenkrad

Wer mit Skistiefeln und dickem Wintermantel Auto fährt, tut grundsätzlich nichts verbotenes. Ein so verursachter Unfall kann mehr ...

Arbeitsunfall (Foto)
Versicherung Invalide genug?

Wer nach einem Unfall nicht zu mindestens 20 Prozent invalide ist, wird aus seiner Versicherung kaum einen Cent mehr ...

Glühwein (Foto)
Skiunfälle Sind Sie auf der Piste auch angetrunken versichert?

Klare Luft, viel Schnee und ab geht's die Piste runter - der Winterurlaub ist für viele mehr ...

Unfallversicherung: Schutzlos bei Spaziergang » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855036160/schutzlos-bei-spaziergang/1/
Schlagworte:
Leserkommentare (3)
  • Kommentar: 3
  • 12.12.2009 15:22
von
Ferdy8

Ehrlichkeit ist eine Zier ... doch weiter kommt man ohne "ihr"! Jeder weiß doch mittlerweile, dass es bei einer Schadensmeldung auf die Formulierung ankommt. 30 Euro für eine Rechtsauskunft, falls nicht ohnehin im Rechtsschutz, und schon aus dem Schneider. Also hätte er Klimmzüge gemacht - Baum oder andere Möglichkeit - oder 500 m-Lauf, vorausgesetzt die Armbanduhr hätte eine Stoppfunktion (so schlau wie die sind sollten andere auch sein)- hätte er nicht so alt ausgesehen.

jetzt antwortenKommentar melden
  • Kommentar: 2
  • 11.12.2009 16:05
von
mc scott

Ja, eine Achillessehne und besonders auch andere Sehnen (z. B. in der Rotatorenmanschette der Schulter) reßen "einfach so"! Sie, wie auch anderes körpereigenes Gewebe unterliegen einem natürlichen Alterungsprozeß, der quasi mit der Geburt beginnt und sonstigen schädigenden Einflüssen. Ein Achillessehenriß (wie gesund und alt war der Versicherte?) ergibt sich meistens aus endogenen, also körpereigenen Ursachen. Eine Sehne ist wie ein Seil, das durch ständige Benutzung einer Abnutzung unterliegt, mit der zwangsläufigen Folge, dass sie irgendwann reißt. Und das ist kein Unfall! Nicht im Sinne der Versicherung, sondern der Solidargemeinschaft der Unfallversicherten.

jetzt antwortenKommentar melden
  • Kommentar: 1
  • 11.12.2009 14:59
von
ragnaroekr

Das Urteil ist typisch. Der Versicherer drückt sich um seine Leistung mit dem windigen Argument "kein Unfall". Und die Versicherer freundliche Justiz segnet das ab. Wo steht zu Recht oder wo wurde darüber aufgeklärt, dass zum Auslösung eines Unfallereignisses erhöhte Kraftanstrengung gehört. Ja reißt denn eine Achillessehne einfach so. Im Klartext: Die Richter haben einen Sachverhalt mehr oder weniger erfunden, weil die Versicherung ihre Versicherungsbeiträge nicht ordnungsmässig kalkuliert hat. Die führt dann zu einer "unabhängigen" Rechtsprechung. Unabhängig also von was?

jetzt antwortenKommentar melden
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
Ihr Name
Ihre Emailadresse
noch 600 Zeichen übrig
Ihr Kommentar
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'
Zum Thema
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Fotostrecken Videos
zurück
vor
Anzeige
drucken
Bookmarken
Bookmarken
RSS-Newsfeed
Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren