Was die EU-Entscheidung bedeutet
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Viele unverheiratete Väter dürften nach dem Sorgerechts-Urteil in Straßburg aufhorchen. News.de erklärt, was es bedeutet und welche Konsequenzen die Entscheidung in Deutschland haben könnte.
Experten erwarten eine rasche Reaktion des Gesetzgebers. Wir beantworten die wichtigsten Fragen im Überblick.
Worum geht es in dem Konflikt?
Der in Straßburg ausgetragene Streit dreht sich um die Frage des Sorgerechts für Kinder nicht verheirateter Eltern. Der klagende Vater aus Pulheim möchte seine Tochter nicht nur zu festen Zeiten sehen, sondern auch das Sorgerecht gemeinsam mit der getrennt von ihm lebenden Mutter ausüben.
Wie ist die Rechtslage?
Das deutsche Sorgerecht schreibt allerdings vor: Waren die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, steht ihnen das Sorgerecht nur gemeinsam zu, wenn sie einander anschließend doch heiraten oder aber eine gemeinsame «Sorgeerklärung» abgeben. Andernfalls ist das Gesetz unerbittlich mit den Vätern. In Paragraf 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es dazu klipp und klar: «Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.» Dagegen hat sich der Mann zur Wehr gesetzt und nach Schlappen vor deutschen Gerichten in Straßburg recht bekommen.
Anders sieht die Rechtslage für verheiratete Elternpaare aus, die sich scheiden lassen oder aber dauerhaft getrennt leben: Diese behalten auch nach einem solchen Schritt das gemeinsame Sorgerecht. Das alleinige Sorgerecht kann im Streitfall nur das Familiengericht erteilen. «Oberstes Gebot ist dabei das Wohl des Kindes», erläutert die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags, Isabell Götz.
Was sind die Argumente des Klägers?
In Straßburg berief sich der Vater auf die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundrechte. Er fühlte sich durch die deutsche Regelung im Vergleich zu geschiedenen Vätern benachteiligt. Konkret ging es um die Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Konvention. Darüber wacht der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Ein Verfahren in Straßburg ist aber erst möglich, wenn der Kläger vorher vor den nationalen Gerichten mit seinem Anliegen gescheitert ist.
Welche Auswirkungen hat das Urteil jetzt?
Das Bundesjustizministerium prüft möglichen Handlungsbedarf. Familienrechtlerin Isabell Götz erwartet aber, dass der Gesetzgeber nun rasch aktiv und die Rechtslage entsprechend ändern wird. «Diese Forderung gibt es schon lange und die Alternativen liegen auch auf dem Tisch», betont sie. Allen Vätern in ähnlichen Situationen rät sie deswegen, erst einmal abzuwarten.
Grob gesagt gibt es bei einer möglichen Reform nach ihren Worten zwei Varianten: Entweder wird dieser Fall wie bei verheirateten Paaren, die sich später trennen, geregelt. «Dann gibt es das gemeinsame Sorgerecht.» Das könne Mütter in der Praxis aber vor ein Problem stellen, «gerade wenn es tatsächlich keine Beziehung und kein Interesse des Vaters an seinem Nachwuchs gibt». Dann müsse sie womöglich ständig mit einem Vater in Kontakt treten, der gar kein Interesse an dem Kind hat oder ihre Alleinsorge vor Gericht durchsetzen.
Die zweite Alternative könnte laut Götz die derzeitige Regelung der Alleinsorge der Mutter beibehalten, müsste jedoch dem Vater im Einzelfall die Möglichkeit eröffnen, das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zu erlangen, wenn dies dem Kindeswohl dient.
Neue Gesetze hin oder her: Was kann man im Streitfall tun?
Im Zweifel sind die Familiengerichte zuständig, aber generell rät die Expertin: «Hört auf zu streiten und einigt euch.» Wenn beide das Sorgerecht haben wollen, sollen sie sich auf die im Gesetz vorgesehene «Sorgeerklärung» einigen. Im Leben eines Kindes gebe es «so viele schwerwiegende Entscheidungen, bei denen es besser ist, wenn zwei Menschen darüber entscheiden», sagt Götz und nennt als Beispiel eine bevorstehende Operation. Im Streitfall sollte man sich auf jeden Fall professionelle Hilfe holen und das Kindeswohl im Auge behalten. Erste Anlaufstelle kann zum Beispiel das Jugendamt sein.
Wie viele Väter sind betroffen?
Eine genaue Zahl nennt die Familienrichterin nicht, sagt aber: «Wegen der bislang geltenden Rechtslage werden viele Anwälte schon im Vorfeld auf die schlechten Aussichten einer Klage aufmerksam gemacht haben.» Sollte es jetzt zu einer Gesetzesänderung kommen, könnten viele Väter doch vor Gericht ziehen, so dass die Zahl der Verfahren künftig steigt. «Andererseits bleibt zu hoffen, dass mehr Mütter einer Sorgeerklärung zustimmen, um Streit vor Gericht zu vermeiden», betont Götz.
iwi/iwe/news.de/ap
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Der Mann ist das Monster. Er hat sie geschwängert, verlassen. Jetzt hat er auch kein Recht, seine Kinder zu sehen - denken viele mehr ...
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Es wurde höchste Zeit,die UNGERECHTIGKEIT gegen uns Männer per Gericht aufzuheben! Wir Männer, die wir INTERESSE an unseren Kindern haben, waren stets auf den guten Willen unserer Expartnerin angewiesen - denn sie hatte ja das alleinige Sorgerecht. Wir waren degradiert zum zahlen des Unterhalts - und hatten KEIN RECHT unser Kind zu sehen, wenn die Mutter es nicht wollte. 2 JAHRE LANG HAT MIR DIE MUTTER DAS KIND VORENTHALTEN, die Termine platzen lassen. Es war frustrierend, vor allen Dingen da mein Kind auch sehr stark auf mich reagierte, jetzt auf einmal klappt es - SUPER!!!
jetzt antwortenKommentar meldenwas ist wenn mann der vaterschalftannerkenungs verweigert?.
jetzt antwortenKommentar meldenwir haben in deutschland einige anders laufende gesetzte die nicht immer verkehrt sind auch wenn sie mal gegeneinen selbst zielen, aber das wa da entscieden wurde ist bedenklich. 8und ich finde dies nicht positiv im überschwänglichen., in detschöand war bisher die rechtslage für alles sehr gut auch wenn uns vieles gequält hat oder quält. aber niregnds ists so wie hier. und die väter die per gericht und jugendamt kein sorecht kriegen werden mitunter ihre fehler haben... einen weg gibts nämlich immer, ich weiß das aus eigner erfahrung
jetzt antwortenKommentar meldennaja das kann ja dann auch ganz scjön nach hinten los gehen...hat man als frau nen kindsvater der alles dafür tut das kind psycisch zu beeinflussen das es sich der mutter abwendet so bekommt dieser nun einen freifahrtschein?! für die einen ist es super für die nächsten die hölle wenn der vater dies geltend kriegt per gericht... dann stehen bald dort die nächsten frauen ung klagen gegen in luxemburg weil vater zuspruch bekam aber das kind starb weil der vater nicht fähig war, jugendamt ja eh chronisch blind ist und mütter diesseits grundsätzlich dumm.
jetzt antwortenKommentar meldenWas soll denn dieser Kommentar? Hier geht es um "Vater sein" und nicht um "Erzeuger"! "Vater sein" ist eine Rolle, die man annehmen muss und somit hat mann dann auch Probleme damit, wenn sie einem entrissen wird. Wirkliche Väter kennen wohl den Unterschied und genau auf selbige zielte der Artikel ab. Es ist schon ein armes Deutschland in dem GLEICHBERECHTIGUNG nicht wirklich praktiziert wird. Väter sollten endlich mal ernst genommen werden! Was bringen einem Gesetze und Urteile, wenn sich Menschen nicht dran halten und dem Vater sie nichts nützen, weil er sie nicht durchsetzen kann!
jetzt antwortenKommentar meldenErst mal obligatorisch Vaterschaftstests sofort nach der Geburt einführen dann entspannt sich die Lage bestimmt.
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