Mo., 13.02.12

Vaterrechte Entscheidung zum Wohl des Kindes

Von news.de-Redakteurin Ines Weißbach

Artikel vom 03.12.2009

Besseres Sorgerecht für alleinerziehende Väter - der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil gefällt. Für Thomas Maas vom Verein Väter helfen Vätern ist es zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung.

03.12.2009
Sorgerecht für Väter
Richtungsweisende Entscheidung
Video: news.de

Väter nichtehelicher Kinder, die keine Sorgeerklärung beim Jugendamt unterschrieben haben, sind die Verlierer. Sie haben zwar ein Umgangs- jedoch keinen Anspruch auf Sorgerecht. So war es zumindest bisher. «Auch wenn er jahrelang mit der Mutter und dem Kind zusammengelebt, hat der Vater bei einer Trennung keine Rechte», sagt Sylvia Gatz. Die Leipziger Familienanwältin hält das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für sinnvoll. Der Gesetzgeber habe nun Handlungsbedarf.

Wenn die Mütter das alleinige Sorgerecht haben, dürfen sie auch allein über das Kind entscheiden, unter anderem über den Aufenthalt. «Sie können hinziehen, wo sie wollen mit den Kindern, ohne den Vater zu fragen», sagt Sylvia Gatz.

Und auch eine Sorgeerklärung sei im Endeffekt von der Mutter abhängig. «Letztendlich hat das immer mit ihrem Gutwill zu tun», sagt Thomas Maas. «Sie muss sich einverstanden erklären und mit unterschreiben.» Der Vorsitzende des Vereins Väter helfen Vätern hat die Hoffnung, dass die Bundesregierung das Recht nichtehelicher Väter in Deutschland jetzt stärkt. «Im Umkehrschluss ist es ja das Recht der Kinder auf Umgang mit Vater und Mutter», sagt Maas. «Eltern sollen gemeinschaftliche Entscheidungen zum Wohl des Kindes treffen. Das wiegt in meinen Augen viel viel schwerer als allein das Recht der Väter.»

Ins Gesetz könnte nun aufgenommen werden, dass Väter, die nicht die elterliche Sorge für ihre Kinder tragen, die Möglichkeit haben, sie einzuklagen. Bisher sei das nicht der Fall gewesen, da «Familienrecht sich an den tatsächlichen Verhältnissen orientiert», erläutert Gatz. Früher sei es üblich gewesen, dass die Paare zusammengelebt und die Kinder in der Ehe bekommen haben. «Jetzt gibt es viele Paare, die mit Kindern zusammenleben ohne zu heiraten.» Auf diese veränderten Umstände müsse der Gesetzgeber eingehen. Eine Gesetzesänderung scheint überfällig.

Allerdings sieht auch Sylvia Gatz das Problem der Kinder, die aus kurzen Beziehungen oder Onenightstands entstehen. In diesen Fällen kümmerten sich die Väter kaum um ihren Nachwuchs. «Den Müttern sollte vom Gesetz her nicht die Last auferlegt werden, das Sorgerecht auch noch teilen zu müssen», sagt die Familienanwältin. «Die Frauen waren mit den Kindern ohnehin allein.» Das Spektrum an Väterinteressen könne man kaum gleich behandeln. Sylvia Gatz könne sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nun eine Regelung vorstellen, in die nur diejenigen Väter einbezogen werden, die mit den Kindern schon zusammengelebt haben.

«Es gibt aber auch Mütter, die vernünftig mit der Trennung umgehen und wieder andere, die dem Vater jegliche Rechte verweigern», macht Thomas Maas auch die Unterschiede im Verhalten der Mütter deutlich. Das Urteil sei der erste Schritt in die richtige Richtung, obwohl der Gerichtshof nur Einzelfälle beurteile. Doch der Verein Väter helfen Vätern, der auch darum kämpft, dass Männer, die die Vaterschaft anerkennen, automatisch auch das Sorgerecht zugesprochen bekommen, sieht das Urteil noch skeptisch: «Sorgerechtsentscheidungen werden auch wieder gekippt, auch eheliche Väter können es aus verschiedenen Gründen verlieren.»

mat/news.de
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