Fr., 25.05.12

Europäisches Urteil 03.12.2009 Sieg für Single-Vater

Vater.JPG (Foto)
Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Bild: dpa

Ein Vater hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen die Diskriminierung unverheirateter Väter Erfolg gehabt. In Deutschland dürfen Väter bisher nur das Sorgerecht ausüben, wenn die Mutter einverstanden ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. In einer in Straßburg veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter einem Vater aus Pulheim recht, der gegen die in Deutschland geltende Sorgerechtsregelung für unverheiratete Eltern geklagt und vor deutschen Gerichten keinen Erfolg gehabt hatte. Die Richter stellten der Mitteilung zufolge eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest.

Die Klage des Vaters vor dem Bundesverfassungsgericht hätte nicht einfach mit der Begründung abgewiesen werden dürfen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Diese Beurteilung verstoße unter anderem gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8.

Nach dem deutschen Sorgerecht steht Eltern, die bei der Geburt nicht zusammenleben, das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander anschließend heiraten oder aber eine gemeinsame «Sorgeerklärung» abgeben. Andernfalls hat allein die Mutter das Sorgrecht.

iwe/iwi/news.de/dpa/ap
Leserkommentare (12) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • ragnaroekr
  • Kommentar 12
  • 04.12.2009 09:26
 

Die Kommentatoren vergessen zunächst,dass durch den Eur.Gerichtshof das deutsche Recht gebrochen wird.Dies ist nicht Aufgabe des EurGerichtshofes. Im Übrigen sind die Kommentare anmassend.Wenn Väter sich gegen Mütter und umgekehrt durchsetzen müssen, dann ist das Kind das letzte,das diesen Streit will und dem er nützt.Es ist schon eine Zumutung für den Gerechten,dass überhaupt eine Auseinandersetzung vor Gericht stattfinden muss. Denkt doch einmal,bevor ihr quatscht.Was ist denn das für ein unwürdiges Gefeilsche,um Rechtspositionen gegen den anderen Elternteil. Urteile sind daher immer falsch.

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  • Nachdenklich
  • Kommentar 11
  • 04.12.2009 08:26
 Antwort auf Kommentar 3

Genau so siehts aus! GLEICHBERECHTIGUNG und das RECHT auf "Vater sein" muss am besten ins Grundgesetz und ich spreche hier keinesfalls von den Erzeugern, die nie Vater waren, oder Vater sein wollen. Leider gibt es scheinbar viel zu viele Menschen, die nicht Rollenbezogen denken, sondern Geschlechterbezogen! Ich konnte mich mit meiner Ex (verheiratet) einigen, indem ich allen Ärger runter geschluckt habe und sie auch... leider haben nicht alle Kinder dieses Glück!

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  • Berrin Berker
  • Kommentar 10
  • 03.12.2009 22:01
 Antwort auf Kommentar 1

Uuups, da scheint ja jemand ein ungeklärtes Thema mit Männern zu haben. Tipp: "Ich vergebe - Der Radikale Abschied vom Opferdasein" von Colin Tipping. Das Fernhalten eines Elternteils aus der Erziehung des Kindes durch den anderen Elternteil hat gravierende Auswirkungen auf das Erwachsenenleben und das Lebensglück des Kindes, ganz zu Schweigen was den Vater angeht. Hierzu ein Film-Tipp: "Wie wir werden was wir sind" von Bruce Lipton.

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  • Berrin Berker
  • Kommentar 9
  • 03.12.2009 22:00
 Antwort auf Kommentar 1

Uuups, da scheint ja jemand ein ungeklärtes Thema mit Männern zu haben. Tipp: "Ich vergebe - Der Radikale Abschied vom Opferdasein" von Colin Tipping. Das Fernhalten eines Elternteils aus der Erziehung des Kindes durch den anderen Elternteil hat gravierende Auswirkungen auf das Erwachsenenleben und das Lebensglück des Kindes, ganz zu Schweigen was den Vater angeht. Hierzu ein Film-Tipp: "Wie wir werden was wir sind" von Bruce Lipton.

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  • Mine
  • Kommentar 8
  • 03.12.2009 19:57
 Antwort auf Kommentar 3

Ganz recht .

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  • Renate Dietrich
  • Kommentar 7
  • 03.12.2009 17:27
 

Endlich muss sich die Regierung dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes beugen und muss das endlich mal umsetzen. Das hätte man schon lange tun können. Manche Mütter machen doch das extra, nur um den Vater des Kindes zu ärgern, leider gibt es zuviele egoistische Mütter! Ich könnte viele Beispiele schreiben!!!!! Aber unsere Politiker sind von vorgestern, dieses Gesetz hätte man schon lange mahcen sollen.

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  • senator223
  • Kommentar 6
  • 03.12.2009 17:22
 Antwort auf Kommentar 1

Wenn ich das schon hore, das wohl des Kindes! Es wurde langsam Zeit, dass endlich mal die Mitglieder im Männerclub der ewig zahlenden ohne Rechte gleichgesetzt werden. Manche Mütter bilden sich anscheinend ein, das gemeinsame Kind sei Ihr Eigentum, aber für die Finazierung ist der "Erzeuger" zuständig??? Titel ohne Mittel nenne ich das. Alles zum Wohle des Kindes, jaja im Dschungel nennt man das - ausbluten - lassen, die armen sorgeberechtigten Mütter!

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  • zahlender Vater
  • Kommentar 5
  • 03.12.2009 16:49
 

Ich zahle gern für meine Kinder und ich freue mich immer, wenn ich sie sehe. Die Mütter sind sicher auch einmal froh über ein freies Wochenende oder 2 - 3 Wochen Ferien ohne Kinder. Wenn Männer nur Zahler ohne Rechte sein sollen, dann ist es auch klar, daß sie sich wehren - völlig zu recht. (Fast) jedes Kind ist traurig, wenn es auf einen Elternteil verzichten muß, also sollten sich die Erwachsenen verdammt nochmal zusammenreißen und zu einer ordentlichen Regelung kommen. Und der Staat hat gefälligst auch in diesen Fällen den Schwächeren zu unterstützen - hier sind es meist die Väter.

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  • Wolle
  • Kommentar 4
  • 03.12.2009 16:42
 Antwort auf Kommentar 1

Wenn ich diese Kommentare von in ihren Positionen festgefahrenen Müttern lese, kann ich nur sagen, es wurde Zeit für dieses Urteil. Mütter haben nur das Kindeswohl im Sinn? Warum müssen dann Väter per Gericht überhaupt das Umgangsrecht durchsetzen? Geschweige denn Sorgerecht? Mütter wollen nach einer Trennung weiterhin Kontrolle über die Väter, und sei es, indem sie diesen das Leben schlicht unnötig erschweren. Bei mir hat der Prozess keine 15 Minuten gedauert, die haben bei der Haltung der Mutter nur noch abgewunken und einen ersten Termin Vater/Sohn am nächsten Morgen festegelegt.

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  • bald pappa
  • Kommentar 3
  • 03.12.2009 16:41
 

was sind das für unsinnige kommentare??? ihr könnt doch nicht alle männer über einen kamm scheren! ich werde bald papa, werde hoffendlich immer mit meiner lebensgefährtin zusammen bleiben, aber wenn das mal nicht mehr so sein sollt, möchte ich trotzdem auch rechte an dem gemeinsamen kind haben. und zwar ein sorgerecht und nicht nur ein umgangsrecht!!!

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  • FrauHolle
  • Kommentar 2
  • 03.12.2009 15:53
 

"Diese Beurteilung verstoße unter anderem gegen das in Artikel 14 festgelegte Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8."??? Wenn der Vater weder vor noch während oder nach der Geburt mit der Mutter zusammenlebt besteht die Familie nur aus der Mutter und ihrem Kind, dass sie ausgetragen, zur Welt gebracht und versorgt hat. Laut Statistik zahlen zwei Drittel aller Väter zu wenig oder gar keinen Unterhalt, kümmern sich nicht ausreichend um ihre Kinder - denen sollte der Staat lieber Galoppi machen. Diese Väter sind sich gar nicht im klaren darüber, was sie ihren Kindern samt Müttern mit ihrem rücksichtslosen Egoismus antun.

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  • ragnaroekr
  • Kommentar 1
  • 03.12.2009 15:05
 

Diese Richter in Europa! Die deutschen Richter haben Recht. Es geht um das Wohl von Kindern. Dieses Wohl wird durch Männer und wegen der Politik gefährdet. Die Männer haben sich noch nie für ihre Kinder interessiert, daher war es schon immer Anliegen der Mütter,auch in finanzieller Not ihre Kinder zu hegen und zu pflegen, sodass es den Kindern einst besser geht, als den Müttern. Nun will der EU-Gerichtshof die Gegenrechte der Väter gegen die Kinder stärken. Unverantwortliches gegen Kinder geschieht. Die Väter wollen sich nur um ihre Unterhaltspflicht drücken. Die Kinder erleiden die Not.

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