So., 12.02.12

Verkehrsrecht Vorsicht, Glühweintorkler!

Artikel vom 13.12.2009

Für manchen ist das Hopping entlang der Glühweinstände auf dem Weihnachtsmarkt ein Sport. Für unbeteiligte Autofahrer kann das teuer werden. Nämlich dann, wenn die gut geglühten Adventstorkler vors Auto laufen.

Die Zeit der Weihnachtsmärkte hat begonnen. Dass manch ein Besucher solcher Feste und Märkte deutlich mehr Alkohol konsumiert als er verträgt, ist kein Geheimnis. Was jedoch die wenigsten wissen: Auto- und Motorradfahrer, die sich im räumlichen Umfeld solcher Events bewegen, müssen mit alkoholisierten Fußgängern rechnen und ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen (Az. 331 C 22085/07).

Die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgerichts München: An einer Kreuzung unweit der Oktoberfest-Wiese überquerte ein angetrunkener Fußgänger bei Rot die Fahrbahn. Dabei stieß er mit einer Motorradfahrerin zusammen, die stürzte und leichte Verletzungen erlitt. Das Motorrad wurde erheblich beschädigt.

Die Bikerin verlangte von dem Wiesn-Besucher Schadenersatz - schließlich habe sie keine Verkehrsregel verletzt. Doch die Richter sahen eine 50-prozentige Mitschuld bei der Klägerin. Sie habe zur Festzeit auf dieser Straße mit Betrunkenen rechnen müssen, die sich im Verkehr nicht mehr ordnungsgemäß verhalten könnten. Vor diesem Hintergrund sei ihre - prinzipiell zulässige - Geschwindigkeit zu hoch gewesen.

ham/hav/reu/news.de/ddp
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Verkehrsrecht: Vorsicht, Glühweintorkler! » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855033819/vorsicht-gluehweintorkler/1/
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Leserkommentare (4)
  • Kommentar: 4
  • 04.01.2010 19:02
von
Peter Kammer

§1 der Stvo sagt alles.Der Richter sollte sich sein Lehrgeld wieder geben lassen.

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  • Kommentar: 3
  • 14.12.2009 00:21
von
kdlemcke

Diese Richter waren nicht nur sondern sind sicher auch in Zukunft hinsichtlich ihres Verständnisses verkehrstechnischer Situationen absolut unqualifiziert. Konsequenz aus diesem Urteil: Ein Verkehrsteilnehmer, ob ortsunkundig oder nicht, muss sich vor dem Befahren einer Straße informieren, ob im näheren Umgebungsbereich alkoholgetränkte Veranstaltungen stattfinden oder nicht.

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  • Kommentar: 2
  • 13.12.2009 17:00
von
koko

Ich bin selbst Motorradfahrer und lüge nicht, dass dies mal wieder ein typischen Urteil sein mag. Bei jeder Anklage gegenüber eines Motorradfahrers war die Geschwindigkeit zu hoch. Selbst wenn man bei Schrittgeschwindigkeit stürzt, kann amn sowas in der Anklage lesen. Das ist mal wieder ein Präventivschlag gegen die bösen Biker. Arm , sehr arm. Als ob dies der erste Unfall dieser Art war. Biekr sind en absolute Minderheit. Die Warscheinlichkeit , dass sowas Autofahrern schonmal passiert ist, ist sehr hoch. Nur verletzt sich dieser nicht wegen der Dummheit der anderen.

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  • Kommentar: 1
  • 13.12.2009 14:46
von
ragnaroekr

Juristerei wird auch mehr zur Volksverblödung. Gerichte sollen Rechtsstreitigkeiten nach gesetzlichen Vorgaben entscheiden. Einen Paragraphen, der auf Glühweintorkler im Verkehr zutrifft, gibt es nicht. Das Urteil ist nahe der Rechtsbeugung, es erfindet nämlich ein zufälliges Gefahrenbewusstsein. Wenn jeder auf einem Weihnachtsmarkt Glühwein bis zur Torkelgrenze in sich hinein schütten würde, wäre die Veranstaltung illegal. Der Fehler der Juristen ist, dass sie Einzelfälle verallgemeinern. Niemand kann jedoch zu jedem Einzelfall etwas rechtlich Gebotenes sagen. Auch Richter nicht.

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