Die Ex und die Neue gleichberechtigt
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Wer sich scheiden lässt, muss dem geschiedenen Partner Unterhalt zahlen. Das gilt auch, wenn sich eine neue Ehe anbahnt. Auf letzteres müssen sich Ex-Partner einstellen, denn es kann den Unterhalt schmälern.
Ein geschiedener Mann kann Unterhalt für seine Ex-Frau verringern lassen, wenn er wieder geheiratet hat und auch für die neue Ehefrau unterhaltspflichtig ist. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) klar (Az. XII ZR 65/09). Das hängt aber nicht davon ab, wie die Rollenverteilung in der Familie erfolgt. Auch wenn sie nicht arbeitet, hat eine unterhaltsberechtigte zweite Ehefrau dieselbe Erwerbspflicht wie eine geschiedene Ehefrau.
Im konkreten Fall war ein Chemieingenieur in zweiter Ehe verheiratet und hatte mit seiner neuen Frau einen Sohn. Außerdem adoptierte er das Kind seiner Frau aus einer früheren Beziehung. Die Ex-Frau hatte ursprünglich rund 600 Euro monatlichen Unterhalt von ihm erhalten. Den Rest verdiente sich die Geschiedene als Reinigungskraft.
Mit der neuen Heirat und den Kinder verringerten sich die Leistungsansprüche der Ex-Frau. Seit der Reform des Scheidungsrechts im Jahr 2008 haben frühere Ehefrauen keinen Vorrang mehr gegenüber den neuen Frauen bezüglich des Unterhalts. Die Frage war aber, wie stark der Unterhalt der geschiedenen Gattin gekürzt werden kann, wenn die zweite Ehefrau den Haushalt führt und nicht erwerbstätig ist.
Der BGH entschied jetzt, dass die Rollenverteilung in der zweiten Ehe nicht frei wählbar ist. Die zweite Ehefrau könne zwar Hausfrau sein, sie müsse sich dann aber Einkünfte anrechnen lassen. Grundsätzlich habe sie die selben Erwerbspflichten wie eine geschiedene Mutter. Da das Gesetz ab dem dritten Lebensjahr des Kindes grundsätzlich von einer Erwerbspflicht der Mutter ausgeht, sind die daraus zu erzielenden Einkünfte anzurechnen.
Die Unterschiede in der Unterhaltsberechnung verdeutlichten die Richter an einem Rechenbeispiel bei einem Einkommen von 4000 Euro. Nach der alten Regelung wurde das Gehalt des geschiedenen Ehegatten geteilt, also 2000 Euro für die alte und 2000 Euro für die neue Frau sowie den Unterhaltspflichtigen. Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Gehalt zur Unterhaltsberechnung durch drei geteilt. Der Ex-Frau, der neuen Frau und dem Unterhaltspflichtigen stehen damit jeweils 1.333 Euro zu.
ham/kat/reu/news.de/ap
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Unterhaltsansprüche erlöschen mit der Wiederverheiratung. Die Versorgungsleistungen bleiben erhalten, da sie eigentums-ähnlichen Charakter haben. Im Übrigen gilt: Familienrecht ist überflüssig, eine gute Ehe braucht es nicht, einer schlechten hilft es nicht. Was die Sache dann mit Hartz IV zu tun haben soll, ist selbst mir ein Rätsel, obwohl ich aus anderen Gründen für die Abschaffung dieses Sozialstaates bin. Eine andere Frage ist jedoch die, dass Hartzler ab und zu besser stehen, als Unterhaltszahler. Auch so eine Glanzleistung der Gesetzgebung.
jetzt antwortenKommentar meldenrichtigso, die meisten geschiedenen Frauen ruhen sich auf ihrer faulen Haut aus. Wieviele Männer wurden von den Frauen in den Ruin getrieben. Schluß damit ! Genauso der Versorhgungsausgleich. Absoluter Quatsch. Wenn die Frau wieder Heiratet, sollten die alten Ansprüche erlischen. Schließlich hat sie dann doch neue. -Carola- 2. Verheiratet
jetzt antwortenKommentar meldenEs mag zwar bei den Vätern zu Jubel führen, wenn Sie Ihre faulen Volljährigen nicht mehr finanzieren müssen. Aber Einer zahlt die Zeche dor: Der dumme Steuerzahler!!!!! Hartz IV läßt grüssen, denn dort wird dann eine weiter steigende Menge fauler Typen alimentiert. Somit für die steuerzahlende Bürgerschaft kein toller Schachzug!!
jetzt antwortenKommentar meldender geschiedenen ehefrau sollte nur solange unterhalt zustehn wie sie nicht arbeiten kann sollte sie einen neuen partner haben sollte der zuständig sein
jetzt antwortenKommentar meldenWozu überhaupt noch heiraten, wenn sich keiner mehr an einen "Schwur" hält? Die Leidtragenden in diesem System sind die Kinder, um die sich alleinerziehende Mütter mangels Geld nicht kümmern können. Mich wundert nicht, dass Frauen mit guter Ausbildung nur noch bei ausreichender finanziellen Absicherung (die es sich leisten können) Kinder bekommen.
jetzt antwortenKommentar meldenWieso bekommen die ehemaligen Frauen überhaupt wieder Geld, sie sollten wieder etwas arbeiten und davon Leben, wovon sie vor der Ehe auch gelebt haben. Wir Männer sind ja nicht die Melkkühle der Nation.
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