Im Prozess um den geplanten Amoklauf einer 16-Jährigen an einem Gymnasium in Sankt Augustin wird das Bonner Landgericht am Mittag das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Die 16-jährige Schülerin hatte einen grausamen Plan. Erst wollte sie einen Lehrer an ihrem Gymnasium in St. Augustin mit einem Schwert niederstechen, dann sollten Molotow-Cocktails die Schulräume in ein Flammeninferno verwandeln. Wegen des versuchten Amoklaufs muss die Jugendliche nun mit einer langjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Das Urteil des Landgerichts Bonn wird für 12 Uhr erwartet.
Das geständige Mädchen ist wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte die 16-Jährige den Tod ihrer Mitschüler und Lehrer im Mai minuziös vorbereitet. Ein Lehrer sollte ihr erstes Opfer sein, um an die Schlüssel für die Klassenzimmer zu kommen.
Danach wollte sie die Räume mit selbst gebauten Molotow-Cocktails in Brand setzen, die Türen sollten dabei von außen verschlossen sein. Nur eine mutige Mitschülerin verhinderte offenbar, dass die 16-Jährige ihr Vorhaben auch in die Tat umsetzen konnte.
In Schultoilette überrascht
Sie überraschte die Angeklagte in der Schultoilette und wurde daraufhin von ihr mit einem Schwert attackiert. Das Mädchen zog sich schwere Verletzungen an Händen und Armen zu. Erst als ein Lehrer hinzukam, konnte sich das Opfer in Sicherheit bringen. Die 16-jährige Angeklagte flüchtete nach einem misslungenen Selbsttötungsversuch vom Schulgelände, stellte sich aber am Abend in Köln der Polizei. Sie wurde danach in einer Jugendpsychiatrie untergebracht.
Die Jugendliche hatte in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess alle Vorwürfe eingeräumt und Probleme im schulischen und häuslichen Umfeld als ihr Motiv genannt. Die Staatsanwaltschaft geht von massiven Schwierigkeiten mit Mitschülern, Lehrern und ihren Eltern aus.
Verminderte Schuldfähigkeit nicht sicher feststellbar
Eine verminderte Schuldfähigkeit sei bei der 16-Jährigen nicht auszuschließen, aber auch nicht sicher feststellbar, erklärten sowohl Anklagevertreter als auch Verteidigung in ihren Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft forderte für die 16-Jährige eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Die Verteidigung verzichteten dagegen darauf, ein konkretes Strafmaß zu beantragen, und verlangte, gegen ihre geständige Mandantin eine erzieherisch angemessene Strafe zu verhängen.
Eine Verurteilung sollte ihrer Ansicht nach allerdings nur wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes erfolgen. Vom Mordversuch sei die 16-Jährige zurückgetreten, erklärten die Anwälte.
iwe/news.de/ap
Ohhh.... komisch das die Medien nicht wieder das Computerspiel Genre ins visier nehmen und unlogische Beiträge dazu bringen das es daran gelegen hat. Da geht denen wohl die Luft aus das diesmal ein ganz normales Mädchen solch eine Tat begangen hat und das ohne jeglichen Klischee hintergrund ! Naja Medien legen sich die Karten so oder so zurecht wie sie es grad brauchen.
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