Humaner Tod für alle
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Von news.de-Redakteurin Isabelle Wiedemeier
Artikel vom 23.11.2009
Wer nicht künstlich länger leben will, kann eine Patientenverfügung aufsetzen. Eine krebskranke Frau schrieb keine solche Verfügung - nun ist ihr Mann verurteilt worden, weil er sie sterben ließ. Kurt Schobert von der Gesellschaft für Humanes Sterben über die soziale Kompenente von Sterbehilfe.
Warum müssen Sie für humanes Sterben so schwer kämpfen?
Schobert: Meines Erachtens ist Sterben ein Teil des Lebens. Es geht um das Leben von Menschen, die für sich selbst entscheiden können sollten, wie sie leben und sterben möchten. Manche Wünsche stoßen an Grenzen des Machbaren, manche an Grenzen der Gesetze. Die Juristen sehen es mitunter anders als Ethiker, viele Politiker haben noch immer Bauchschmerzen hinsichtlich einer umfassenden gesetzlichen Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe, während in der Bevölkerung weit über 70 Prozent der Auffassung sind, diese sollte es geben.
Es wird viel über aktive oder passive Sterbehilfe debattiert. Wo aber kann man eine Grenze zwischen passiver Sterbehilfe und unterlassener Hilfeleistung oder sogar fahrlässiger Tötung ziehen?
Schobert: Ihre Frage stößt in eine Art Niemandsland, in dem jeder mitreden möchte, der Gesetzgeber es allerdings versäumt hatte, rechtzeitig klare Gesetze für alle Sterbehilfebereiche zu regeln. So wird die «unterlassene Hilfeleistung» mit Paragraph 323 c im Strafgesetzbuch meist einseitig interpretiert als eine «unterlassene Lebens-Hilfeleistung», also Leistung, die erbracht werden müsste, um Leben zu retten.
Sie meinen also, es sei auch eine Leistung, zu humanem Sterben zu verhelfen?
Schobert: Tatsächlich wird nicht selten versäumt, über das Gegenteil nachzudenken: Könnten schwerstkranke Patienten und Sterbende nicht auch ein humanitäres Recht haben, sterben zu dürfen, wenn sie das ihnen verbleibende Leben mit ihrer persönlich empfundenen Würde nicht mehr in Einklang zu bringen vermögen? Dann müssten wir von einer «unterlassenen Sterbebegleitungs- und -hilfeleistung» sprechen. Dann wäre auch der zu bestrafen, der nicht hilft, Artikel 1 unserer Verfassung umzusetzen und das Selbstbestimmungsrecht der Leidenden zu unterstützen. Denn Verfassungsrecht ist unmittelbares Recht, sollte also nicht nur ein Papiertiger sein.
Wäre der Mann, der nun in Halle zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, straffrei ausgegangen, wenn seine Frau eine Patientenverfügung aufgesetzt hätte?
Schobert: Ja, er wäre straffrei ausgegangen - mit hoher Wahrscheinlichkeit: Wenn, ja wenn diese Patientenverfügung gut formuliert gewesen wäre.
Sie haben mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vielfach Menschen vertreten, die selbst über ihren Tod bestimmen wollten. Sind Ihnen dabei ähnliche Grenzfälle begegnet?
Schobert: Es kommen immer wieder Grenzfälle auf meinen Tisch. Ansprechpartner der DGHS und unsere Kontaktstellen-Leiter kommen persönlich mit Menschen in Berührung, die Ängste kommunizieren möchten, wenn sie fürchten, hilflos einer modernen Gesundheitsindustrie ausgesetzt zu sein.
Ist würdiges Sterben nicht auch ein soziales Thema? Menschen von geringer Bildung werden sicher keine Patientenverfügung schreiben.
Schobert: Sie treffen da einen wunden Punkt, der aber auch für andere Rechtsgebiete zutrifft. Deshalb ist die DGHS weiterhin so wichtig, denn wir geben Aufklärung - ohne soziale Schranken. Bei uns sind Hochintellektuelle Mitglieder, aber auch der eher unbedarfte Patient, der Scheu hat, mit einem Arzt zu sprechen. Und da sind wir gerne behilflich, Brücken zu bauen.
Welche Hilfestellung kann es für diese Menschen geben?
Schobert: Sehr viele. Hier denke ich an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, an die öffentlich-rechtlichen Medien mit ihrem Aufklärungsauftrag. Politiker sollten sich weniger hinter dem Fraktionszwang verschanzen, sondern wie zum Patientenverfügungsgesetz nach ihrem Gewissen abstimmen und dies auch im Sinne eines Vorbildes den Wählern vermitteln. Doch nicht nur die Politik bleibt gefragt, sondern jeder von uns: Viele Menschen nutzen ihre Lebenszeit nicht schon in jungen und gesunden Tagen, um vorzusorgen und vertraute Mitbürger zu finden, die ihnen im Notfall behilflich sind und als Bevollmächtigte beiseite zu stehen, wenn sie selbst sich nach Unfall, schwerer Krankheit oder im Siechtum nicht mehr höchstpersönlich verständlich machen können. Insoweit benötigen wir eine viel offenere Gesprächskultur über diese leider nach wie vor tabuisierte Thematik - jenseits aller Polemiken und Unterstellungen.
Kurt Schobert ist seit 1993 Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Die Gesellschaft setzt sich dafür ein, Menschen ein sinnloses Leiden zu ersparen. Für ihre Mitglieder erstellt sie unter anderem eine Patientenschutzmappe mit Patientenverfügung.
car/news.de
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