Bewährungsstrafe für Ehemann
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Er ließ seine krebskranke Ehefrau zu Hause verhungern und verdursten. Nun hat das Amtsgericht Halle am Montag einen 55 Jahre alten Mann zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Der arbeitslose Betonbauer aus Löbejün in Sachsen-Anhalt wurde der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig befunden. Er hatte über seinen Verteidiger gestanden, seine Frau mindestens vier Monate nicht ausreichend versorgt zu haben. Das sei allerdings auf ihren Wunsch hin geschehen. Als die 1,62 Meter große Frau im September 2008 starb, wog sie laut Gutachter nur noch 27 Kilogramm.
In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung des Angeklagten hieß es, er habe seine Ehefrau geliebt und vermisse sie sehr. Weiter gab er vor Gericht an, dass seine Frau keinen Arzt gewollt habe. Dies habe er akzeptiert. «Er hätte auch gegen den Willen seiner Frau handeln müssen», sagte Richter Hans Maynicke in der Urteilsbegründung. Der 55-Jährige nahm das Urteil regungslos auf. Sein Schwager sagte als einziger Zeuge in dem eintägigen Prozess aus, seine Schwester habe Hilfe abgelehnt.
Laut Gutachter Manfred Kleiber führten Flüssigkeitsverlust und Nahrungsmangel zum Tod der Frau. «Sie ist verhungert und verdurstet.» Die Frau habe mindestens ein Jahr lang an Krebs gelitten. «Sie war hochgradig abgemagert, eine erschreckend dünne Frau», sagte der Professor für Rechtsmedizin von der Universität Halle.
Einem Gutachten zufolge wäre eine stationäre Einweisung noch einen Tag vor ihrem Tod mindestens lebensverlängernd gewesen. Auch bei Ablehnung ärztlicher Hilfe durch Betroffene seien Angehörige verpflichtet, bei einem derartigen Krankheitsverlauf medizinische Unterstützung zu holen, sagte der Gerichtssprecher zur Begründung des Urteils, das bereits rechtskräftig ist.
Das Paar war seit 1977 verheiratet, hatte einen gemeinsamen Sohn und eine Tochter aus der ersten Ehe der Frau. Der Mann war seit 1995 ohne Job. Das Paar lebte in dem kleinen Ort Löbejün bei Halle in sehr schlichten Verhältnissen, die geistig behinderte Tochter der Frau und ihr Bruder wohnten auf dem Grundstück.
iwe/news.de/dpa/ap
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