Fahren kostet nur den Arbeitnehmer
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Arbeitgeber sind fein raus. Steht im Arbeitsvertrag nicht, dass Kosten für dienstliche Fahrten übernommen werden, bleibt der Arbeitnehmer darauf sitzen.
Arbeitnehmer müssen die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auch bei wechselnden Einsatzorten selbst tragen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Arbeitgeber muss sich nur an den Kosten beteiligen oder sie übernehmen, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde (Az. 1 Sa 331/09).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines sogenannten Zeitarbeitnehmers ab. Im Auftrag eines Unternehmens suchte er dessen Kunden mit seinem privaten Auto zu Hause auf. Dafür verlangte er eine Kostenerstattung von 0,25 Euro pro Kilometer, denn letztlich habe es sich jeweils um eine Art Dienstfahrt gehandelt.
Das LAG sah für diese Forderung jedoch keine rechtliche Grundlage. Nach geltendem Recht seien die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz mit dem Lohn abgegolten. Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass dies bei wechselnden Arbeitsstätten anders sei, gebe es nicht.
ham/twa/reu/news.de/dpa
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