Wer nicht mindestens zu 20 Prozent invalide ist, hat nach einem Unfall schlechte Karten. Dann muss die Unfallersicherung nämlich nicht zahlen, hat ein Gericht entschieden. Entscheidend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Eine Unfallversicherung darf die Zahlung einer Invaliditätsversicherung davon abhängig machen, dass ein Mindest-Invaliditätsgrad von 20 Prozent erreicht wird. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor (Az. 206 S 23/09). In dem Fall hatte ein Mann mit einem Gruppenversicherungsvertrag nach einem Unfall einen Invaliditätsgrad von 14 Prozent geltend gemacht.
Die Unfallversicherung wollte jedoch nicht zahlen, da in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Invaliditätsgrad von mindestens 20 Prozent als Voraussetzung für die Leistungen normiert war. Die Hamburger Richter sahen diese Klausel als zulässig an, da sie den Versicherten nicht unangemessen benachteiligt und auch nicht überraschend sei. Versicherte müssten damit rechnen, so die Richter, dass im Kleingedruckten Einschränkungen zu finden seien.
ham/seh/news.de/ddp