Wer Mahnschreiben von der GEZ bekommt, sollte diese besser zweimal prüfen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor gefälschten Schreiben.
Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat vor einer Abzocke durch angeblich von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erstellte Mahnschreiben gewarnt. In den gefälschten Briefen würden überfällige Forderungen von 73,20 Euro eingefordert, erklärten die Verbraucherschützer am Mittwoch. Verschickt werden die Schreiben derzeit unter dem Namen des tatsächlich existierenden Inkassounternehmens «intrum justitia».
Wer die Zahlung verweigert, dem drohen die Schwindler straf- und zivilrechtliche Schritte an. Folgen sollen angeblich ein Schufa-Eintrag, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sowie Zwangsverfügung und Zwangsvollstreckung. Die Verbraucherzentrale rät, sich von den Drohungen nicht einschüchtern zu lassen und auf keinen Fall zu zahlen. Die GEZ prüfe derzeit, gegen die Abzocker vorzugehen.
Im Oktober warnte der Hessische Rundfunk vor Betrügerm, die sich als Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale ausgaben. Diese riefen vorallem ältere Rundfunkteilnehmer an und versuchten persönliche Daten zu erfragen, indem sie erklärten, es gebe ein neues Gesetz, welches Rentner von der Zahlung von GEZ-Gebürhen befreie. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatte daraufhin die Polizei informiert und Strafanzeige erstattet.