Bei dem Unglück im März wurden tausende Dokumente beschädigt oder zerstört. Ein Gerichtsverfahren soll nun klären, ob die Eigentümer dafür entschädigt werden. Die wichtigste Streitfrage: War der Einsturz des Kölner Stadtarchivs absehbar?
Acht Monate nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs ist die Katastrophe erstmals vor Gericht aufgerollt worden. Mehrere Leihgeber, die dem Archiv Unterlagen anvertraut hatten, warfen der Stadt eine grobe Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vor.
Ein Urteil wurde zunächst noch nicht verkündet. Der Vorsitzende Richter Reinhold Becker zeigte jedoch Verständnis für die Stadt Köln. Als einige Monate vor dem Einsturz Risse im Gebäude aufgetreten seien, habe die Stadt mehrere Experten zurate gezogen. Diese hätten alle gesagt, dass keine Gefahr bestehe.
Das Historische Archiv war am 3. März eingestürzt, zwei Menschen starben. Es galt als eines der bedeutendsten Kommunalarchive Europas. In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln geht es nicht um die Frage, wer für den Einsturz verantwortlich war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hier noch. Als sicher gilt nur, dass der Ausbau der U-Bahn dazu beigetragen hatte. Das jetzt begonnene Verfahren soll klären, ob die Stadt den Einsturz hätte voraussehen können und folglich verpflichtet gewesen wäre, die Archivschätze auszulagern.
Der Anwalt der Leihgeber, Louis Peters, verwies auf ein Interview der Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia kurz nach dem Einsturz im Kölner Stadt-Anzeiger. Auf die Frage, ob sie mit dem Schlimmsten gerechnet habe, antwortete sie: «Wir im Archiv schon.» Peters sagte, damit sei das Verfahren eigentlich schon zuende, er müsse recht bekommen. Becker maß dem Interview jedoch wenig Bedeutung bei.
Die Leihgeber verlangen ihre Dokumente zurück
In dem Verfahren klagen drei Leihgeber: Einmal Dorothea von Wittgenstein, die dem Archiv ihre Familienchronik als Leihgabe zur Verfügung gestellt hatte - es ging darin zum Beispiel um den ersten Präsidenten des Festkomitees Kölner Karneval, Heinrich von Wittgenstein. Dann die Brüder Oliver und Mario König, die zahlreiche Dokumente zu ihrem Vater René König (1906-1992) - einem bedeutenden Soziologen - in die Obhut des Archivs gegeben hatten. Und schließlich der Regisseur Franz-Josef Heumannskämper, der dem Archiv den Nachlass seines 1995 gestorbenen Lebensgefährten, des Baritons William Pearson, verkauft hatte. Dabei hatte er sich jedoch das Recht zur weiteren Nutzung zusichern lassen.
Die Leihgeber wollen ihre Dokumente, Briefe, Fotos oder Tonbänder wiederhaben. Peters: «Wir sagen: Zeug zurück!» Falls die Sachen beschädigt sind, soll die Stadt sie bis Ende nächsten Jahres restaurieren. Sollten sie verloren sein, fordern die Leihgeber Schadenersatz.
Mittlerweile sind 85 Prozent der Archivbestände geborgen, doch praktisch jedes Stück muss restauriert werden. Wo sich welches Dokument befindet und in welchem Zustand es ist, kann die Stadt in den meisten Fällen gar nicht sagen. Die geretteten Unterlagen lagern zurzeit in anderen Archiven in unterschiedlichen Städten.
Auch das ist nach Meinung von Peters inakzeptabel. «Die waren nicht nur vor dem Einsturz schlecht organisiert, die waren es auch nachher», sagte er. «Die hätten da einfach 20 Leute abstellen müssen, um aufzuschreiben, wo was hingeht.» Der Anwalt der Stadt argumentierte jedoch, dies sei angesichts der ungeheuren Menge der Archivalien nicht möglich gewesen.
twa/iwe/reu/news.de/dpa