Entfernungspauschale deckt Maut
Wollen Sie wissen, wie es bei dem Thema weitergeht?Wir informieren Sie gerne kostenlos.
Die Mautgebühren, die auf dem Weg zur Arbeit anfallen, können nicht gesondert von der Steuer abgesetzt werden. Entsprechende Kosten seien bereits mit der Entfernungspauschale abgedeckt, so das Finanzgericht Schleswig-Holstein.
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt und Mautgebühren zahlen muss, kann diese nicht zusätzlich zur Pauschale von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 386/07).
Der Grund: Mit der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Zwar seien außergewöhnliche Kosten neben der Entfernungspauschale absetzbar. Die Kosten für die Straßenbenutzung seien aber gerade typische Aufwendungen, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst und von der Pauschale mit umfasst seien.
ham/news.de/ddp
Zum Thema
Thema verfolgen »
Artikel kommentieren
Leben Eltern in einer eheähnlichen Gemeinschaft, können sie die Betreuungskosten für ihre Kinder gemeinsam tragen. mehr ...
Kinder ein Zuhause zu geben, ist lobenswert. Allerdings kann daraus kein finanzieller Vorteil geschlagen werden. mehr ...
Mancher heiratet, um steuerlich besser dazustehen. Geht die Ehe in die Brüche, will man sich mehr ...
Steuernachzahlungen treiben manches Unternehmen an den Rand des Ruins. Damit der verhindert wird, muss das mehr ...
Das Landessozialgericht hat werdenden Eltern den Rücken gestärkt. Damit sie für die mehrmonatige Babypause mehr Elterngeld mehr ...
Wer regelmäßig außerhalb arbeitet, kann das auch nach drei Monaten noch als Dienstreise absetzen. Die Finanzämter dürfen mehr ...