Mo., 13.02.12

Steuerrecht Entfernungspauschale deckt Maut

Artikel vom 11.11.2009

Die Mautgebühren, die auf dem Weg zur Arbeit anfallen, können nicht gesondert von der Steuer abgesetzt werden. Entsprechende Kosten seien bereits mit der Entfernungspauschale abgedeckt, so das Finanzgericht Schleswig-Holstein.

Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt und Mautgebühren zahlen muss, kann diese nicht zusätzlich zur Pauschale von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 386/07).

Der Grund: Mit der Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Zwar seien außergewöhnliche Kosten neben der Entfernungspauschale absetzbar. Die Kosten für die Straßenbenutzung seien aber gerade typische Aufwendungen, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst und von der Pauschale mit umfasst seien.

 

ham/news.de/ddp
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