So., 12.02.12

Steuerrecht Steuersparschwein Kind

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann

Artikel vom 03.11.2009

Leben Eltern in einer eheähnlichen Gemeinschaft, können sie die Betreuungskosten für ihre Kinder gemeinsam tragen. Es spielt keine Rolle, von welchem Konto der Partner das Geld gezahlt wird.

Das Finanzgericht Thüringen (Az. 2 K 211/08) hat entschieden: Eltern können wählen, welche Partner die Kosten steuerlich absetzt . In dem Fall waren die Kosten vom Konto der Mutter beglichen worden, der Vater aber hatte die Kosten geltend gemacht und damit einen höheren Steuervorteil erzielt als die Mutter.

Seitens des Finanzamtes ist das jedoch nicht anerkannt worden. Die Finanzrichter erklärten jedoch, die Kosten seien angefallen. Wer sie steuerlich geltend macht, sei zweitrangig. Der Bundesfinanzhof wird jetzt in der Revision (Az: VI B 81/09) entscheiden, ob die Finanzrichter Recht hatten.

In der Regel gilt: Die Betreuungskosten für Kinder können von deren Geburt an bis zu ihrem 14. Lebensjahr zu zwei Dritteln bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Höchstgrenze sind hier jedoch 4000 Euro pro Kind. Die Altersbeschränkung entfällt, wenn Kinder vor der Vollende des 25. Lebensjahres eine Behinderung erleiden.

In Familien, in denen nur ein Ehepartner erwerbstätig ist, können die Betreuungskosten nur im Alter zwischen drei und sechs Jahren abgesetzt werden. Für jüngere oder ältere Kinder können diese Kosten als «haushaltsnahe Dienstleistungen» wirken. Vorausgesetzt das Kind wird im eigenen Haushalt betreut.

Zu den Betreuungskosten gehört beispielsweise das Geld, mit dem eine Tagesmutter oder der Besuch einer Kindertagesstätte bezahlt wird. Darunter fallen auch Kinderpflegerinnen oder Au-Pairs. Selbst Großeltern und volljährige Geschwister können als Betreuer steuerlich geltend gemacht werden, wenn dafür ein Betreuungsvertrag geschlossen wird.

ham/car/news.de/ddp
Zum Thema Thema verfolgen » Newsletter abonnieren Artikel kommentierenArtikel kommentieren
Adoptierte Kinder (Foto)
Steuerrecht Adoption hat keine finanziellen Vorteile

Kinder ein Zuhause zu geben, ist lobenswert. Allerdings kann daraus kein finanzieller Vorteil geschlagen werden. mehr ...

Einspruch gegen Steuerbescheid kann sich lohnen (Foto)
Steuerrecht Trotz Scheidung müssen beide Partner blechen

Mancher heiratet, um steuerlich besser dazustehen. Geht die Ehe in die Brüche, will man sich mehr ...

Jugendforscher will Erziehungskurse für Eltern (Foto)
Für mehr Elterngeld Steuerklasse wechseln ist kein Betrug

Das Landessozialgericht hat werdenden Eltern den Rücken gestärkt. Damit sie für die mehrmonatige Babypause mehr Elterngeld mehr ...

Steuerrecht Reisepauschale auch bei fremden Arbeitsorten

Wer regelmäßig außerhalb arbeitet, kann das auch nach drei Monaten noch als Dienstreise absetzen. Die Finanzämter dürfen mehr ...

Beruf und Familie: Viele Vater sind gegen Jobpause (Foto)
Auszeit vom Job Männer haben keine Lust auf Babypause

Mit dem Elterngeld hat die Bundesregierung Anreize geschaffen, damit auch Väter für den Nachwuchs in die Berufspause mehr ...

Steuerrecht: Steuersparschwein Kind » Gesellschaft » Nachrichten

URL : http://www.news.de/gesellschaft/855031053/steuersparschwein-kind/1/
Schlagworte:
Leserkommentare (0)
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
Ihr Name
Ihre Emailadresse
noch 600 Zeichen übrig
Ihr Kommentar
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'
Zum Thema
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Fotostrecken Videos
zurück
vor
Anzeige
drucken
Bookmarken
Bookmarken
RSS-Newsfeed
Newsletter abonnieren
Newsletter abonnieren