Mo., 13.02.12

Steuerrecht Trotz Scheidung müssen beide Partner blechen

Artikel vom 28.10.2009

Mancher heiratet, um steuerlich besser dazustehen. Geht die Ehe in die Brüche, will man sich mit den Probleme des anderen nicht mehr belasten. Ganz entziehen kann sich Ex-Ehepartner allerdings nicht. Besonders wenn es um Steuerschulden geht.

Nach einer Scheidung kann jeder der Ex-Ehepartner nachträglich eine Aufteilung der Steuerschuld beantragen, solange diese noch nicht beglichen ist. Die Zustimmung des anderen ist nicht notwendig, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg zeigt. Damit zahlt jeder den Anteil der Steuerschuld, der auf sein Einkommen entfällt. Gerade für den Besserverdienenden in der Ehe kann es damit teuer werden.

In dem Fall hatte ein Ehepartner mit einem geringen Einkommen die Aufteilung der Steuerschuld beantragt. Der andere hatte sich mit der Begründung dagegen gewandt, dass es sich bei dem Antrag um reine Schikane handelt. Das sahen die Richter anders (Az: 7 K 7453/06 B). Immerhin hatte der Geringverdiener durch den Antrag eine erhebliche Steuerrückzahlung zu erwarten - das sei berechtigtes Interesse genug. Eine nachträgliche Aufteilung ist übrigens nicht mehr möglich, wenn eine Nachzahlung bereits geleistet wurde - Besserverdiener sollten also schnellstmöglich zahlen.

ham/kat/news.de/ddp
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