Fr., 25.05.12

Rentenrecht 22.10.2009 Betriebsrente auch für homosexuelle Partner

Gleiches Recht für Homosexuelle (Foto)
Betriebsrente im öffentlichen Dienst muss auch dann ausgezahlt werden, wenn es sich um eine homosexuelle, eingetragene Lebenspartnerschaft handelt. Bild: ap

Eingetragene Lebenspartnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern werden künftig etwas weniger benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen Grund, warum die Betriebsrente an die jeweiligen Partner nicht ausgezahlt werden soll.

Die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei Betriebsrenten im öffentlichen Dienst ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe entschieden und ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben. Der fehlende Anspruch für Partner homosexueller Beamter verletzt nach Überzeugung der Verfassungsrichter deren Grundrecht auf Gleichbehandlung. Geklagt hatte ein Beamter aus Hamburg, der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt (1 BvR 1164/07).

Der Mann fühlte sich durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) benachteiligt, weil diese ihn nicht in die Steuerklasse III für Verheiratete einstuft. Die Folge: Die Betriebsrente für Beamte, die ihm später zusteht, wird um 74 Euro monatlich niedriger ausfallen. Außerdem hat im Todesfall sein Partner keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente. Über die VBL erwerben vier Millionen Arbeitgeber und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine Zusatzversorgung, die die gesetzliche Rente ergänzt.

ham/news.de/dpa
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