Fr., 25.05.12

Steuerrecht 14.10.2009 Finanzschwache Betriebe vor Fiskus geschützt

Schutz vor dem Fiskus (Foto)
Wer nach der Steuererklärung nachzahlen muss, kann die Forderung aussetzen lassen, ohne dass das Finanzamt dafür Sicherheiten verlangen darf. Bild: ddp

Steuernachzahlungen treiben manches Unternehmen an den Rand des Ruins. Damit der verhindert wird, muss das Finanzamt erstmal zurückstecken - und darf dafür auch keine Sicherheitsleistungen verlangen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz Steuerpflichtiger gegen Bescheide des Finanzamts verbessert. Finanzämter müssen mehr Rücksicht auf finanzielle Schwierigkeiten der Betroffenen nehmen, wenn sie nach Einspruch des Betroffenen die Durchsetzung eines Steuerbescheids vorläufig aussetzen und dafür eine Sicherheitsleistung verlangen wollen. Eine solche Sicherheitsleistung müsse unterbleiben, wenn sie für den Betroffenen eine «unbillige Härte» bedeuten würde, befand eine Kammer des Ersten Senats.

Damit gab das Gericht einer Betreibergesellschaft von Spielautomaten recht. Die Gesellschaft sollte für 2008 gut 173.000 Euro Umsatzsteuer zahlen, beantragte allerdings bis zu einer rechtlichen Klärung die Aussetzung der Bescheide. Die Umsatzsteuerpflicht für den Betrieb von Geldspielautomaten sei EU-rechtlich umstritten. Zudem sei das Unternehmen wirtschaftlich nicht in der Lage, die verlangte Sicherheit zu leisten. Trotzdem beharrte das Niedersächsische Finanzgericht auf der Zahlung (Az: 1 BvR 1305/09).

Nach den Worten der Karlsruher Richter verletzt die Entscheidung die Garantie des effektiven Rechtsschutzes. Das Finanzgericht hätte prüfen müssen, ob die Sicherheitsleistung angesichts ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide zumutbar sei. Das Verfahren wurde zur abschließenden Entscheidung an das Finanzgericht zurückverwiesen.

ham/kat/news.de/dpa
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