Fr., 25.05.12

Hochschule 05.10.2009 Studieren mit dem richtigen Sicherheitsnetz

Studentisches Wohnen (Foto)
Wer als Student seinen Hauptwohnsitz nicht mehr bei den Eltern hat, braucht eine Hausratversicherung. Bild: dpa

Von Oliver Mest

So richtig in Fahrt ist das neue Semester noch nicht gekommen. Aber die Frischlinge - die Erstsemester - stecken schon mittendrin im Wust. Dennoch: Bei allen neuen Eindrücken darf die richtige Versicherung nicht fehlen. Auch nicht für gestandene Studenten.

Für Studenten beginnt jetzt wieder der Alltag mit Vorlesungen, Seminaren und Prüfungen. Doch das gut zu überstehen, ist auch eine Frage, wie gut das Studentenleben abgesichert ist.

Mit der Krankenversicherung werden sich die meisten Neu-Studenten schon beschäftigt haben. Denn entweder bestand eine Familienversicherung oder sie verfügten bereits über einen eigenen Versicherungsschutz. Sinnvoll ist in aller Regel die studentische Krankenversicherung, die für 53,40 Euro im Monat die gesetzlichen Leistungen anbietet. Bei privat versicherten Eltern ist oftmals auch eine private Versicherung eine Option, die allerdings deutlich teurer werden dürfte. Dafür sind aber auch die Leistungen in der Regel entsprechend umfangreicher.

Besonders wichtig für junge Studenten ist zudem ein ausreichender Haftpflichtschutz. Allerdings sind sie bis zum Ende der ersten Ausbildung (bei einigen Versicherern begrenzt auf das 25. Lebensjahr) bei den Eltern mitversichert, wenn diese eine Police haben.

Einen Hausratschutz kann es ebenfalls über die Eltern geben. Allerdings gilt dies nur, wenn der angehenden Akademiker im Wohnheim oder einem Zimmer zur Miete wohnt, der Lebensmittelpunkt jedoch noch die elterliche Wohnung ist. Andernfalls muss geklärt werden, ob ein eigener Schutz sinnvoll ist. Vor allem bei teuren Elektrogeräten wie PC, Fernseher oder Stereoanlage kann es sich lohnen, zumindest einen Vertrag mit einer geringen Versicherungssumme abzuschließen.

Nachdenken sollten Studenten auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei sind zwei Dinge wichtig: Einerseits sollten Studenten Verträge wählen, die bereits aufgrund der gewählten Studienrichtung eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn der angestrebte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Andererseits sollte die Rente so bemessen sein, dass sie auch wirklich zum Leben reicht. Mindestens 1000 Euro monatliche Rente sollten es am Anfang sein, der Betrag sollte dann im Laufe des Lebens steigen, damit die Rente durch die Preisentwicklung nicht entwertet wird. Im Idealfall sieht der Vertrag außerdem vor, dass nach Ende des Studiums die Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann, damit auch das dann erzielte Einkommen adäquat abgesichert ist.

Weniger sinnvoll sind dagegen Unfallversicherungen. Eine Invalidität infolge eines Unfalls ist eher selten und außerdem bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt.

Rechtsschutzversicherungen dürften das studentische Budget meist sprengen und sind auch eher als Luxus-Policen anzusehen. Eine Ausnahme ist der Verkehrsrechtsschutz. Denn wer sich im Straßenverkehr mit dem Auto oder einem Zweirad bewegt, landet manchmal schneller vor Gericht, als ihm lieb ist. Und dann ist guter Rat nicht nur sprichwörtlich teuer - hier tritt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ein. Mitunter ist es möglich, dass die Eltern ihren vorhandenen Rechtsschutzvertrag erweitern und Studenten damit zu einer für sie kostenlosen Mitversicherung kommen.

Wer als Student viel reist, sollte auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Jahrespolicen auch für mehrere kürzere Reisen gibt es bereits für weniger als zehn Euro Jahresgebühr. Damit ist man gegen das Risiko abgesichert, für Arzt- und Krankenhauskosten im Ausland selbst aufkommen zu müssen. Denn dieses Risiko kann immens sein, ein Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall in den USA kann schnell einige Tausend Euro kosten, die man ohne Auslandsschutz selbst zahlen muss.

ham/kat/news.de/ddp
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • gerd
  • Kommentar 1
  • 06.10.2009 12:25
 

Zu Ihrem Artikel, Herr Mest, ist eine Korrektur notwendig: Invalidität infolge eines Unfalls ist nicht zwangsläufig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt. Beispiel: Ein angehender Musiker studiert Violine und verliert infolge eines Unfalls einen Unterschenkel - klarer Fall für eine Unfallversicherung. Berufsunfähig ist der deswegen nicht. Anders sieht die Sache jedoch aus, wenn er bei diesem Unfall Finger der linken Hand verliert. Also: Invalidität kann Berufsunfähigkeit zur Folge haben, muß aber nicht.

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