Fr., 10.02.12

Trotz Verbots Vorsicht vor Gewinnen am Telefon

Artikel vom 29.09.2009

Eigentlich ist es seit dem 4. August verboten, ohne Genehmigung am Telefon zu werben. Die schwärzesten Schafte aber machen ungehemmt weiter. Bei Gewinnspielen per Telefon ist weiterhin Vorsicht geboten. Also: keine Daten herausgeben!

Massenhaft ignorieren Lotto- und Gewinnspielfirmen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung. Mit frei erfundenen Geschichten über eine schon bestehende Teilnahme und unter anderen Vorwänden erschleichen sie sich die Bankdaten von Verbrauchern und drängen sie zum Vertragsabschluss. Dabei schrecken sie auch nicht vor illegalen Kontoabbuchungen zurück, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt.

Wer keinen Vertrag am Telefon abschließen wollte, aber später dennoch eine Auftragsbestätigung erhält, sollte nach dem Rat der Verbraucherschützer sofort reagieren und seinen Widerruf erklären. Aus Beweisgründen geschieht das am besten schriftlich per Einschreiben und Rückschein.

Zudem sollten die Banken die Erlaubnis zur Einzugsermächtigung der Unternehmen stets überprüfen, die Kontoverbindung betrügerischer Firmen kündigen und umgehend die Strafverfolgungsbehörden informieren. Hat ein Unternehmen unerlaubt Geld abgebucht, haben Verbraucher das Recht, den Betrag binnen sechs Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen.

Unerlaubte Telefonwerbung ist seit 2004 gesetzlich verboten und kann seit dem 4. August 2009 von der Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

iwi/kat/news.de/ap
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