Urteil gegen Mutter

Lebenslange Haft für Badewannen-Mord

Die Täterin selbst hatte es als Verzweiflungstat einer vom Wahnsinn Verfolgten dargestellt: Weil sie ihre beiden Kinder in der Badewanne ertränkt hat, muss eine 42-jährige Mutter nun lebenslang hinter Gitter.

Sie hatte gestanden, die fünfjährige Tochter und den vierjährigen Sohn in der Wanne so lange unter Wasser gedrückt zu haben, bis beide tot waren. Die Frau aus Schorndorf in Baden-Württemberg sei bei der Tat am 8. Mai 2009 voll schuldfähig gewesen, entschied das Stuttgarter Landgericht. Die gelernte Industriekauffrau nahm das Urteil ohne besondere Gemütsbewegung hin.

Vor der Tat gab es einen Sorgerechtsstreit zwischen der Angeklagten und dem getrennt von ihr lebenden Vater der Kinder. «Nach Überzeugung der Kammer wollte die Angeklagte die Liebe der Kinder mit niemandem teilen», sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross. Sie habe nach der Trennung von ihrem Mann eifersüchtig über die Kinder gewacht und den Gedanken nicht ertragen, dass die Kinder auch den Vater liebten. Der Mord geschah am Jahrestag der Trennung vor einem Besuchswochenende der Kinder beim Vater.

Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren Gefängnis wegen Totschlags gefordert. Anwältin Heidi Riediger plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit.

Die Behauptung der Mutter, sie habe die Kinder mit der Tat vor Misshandlungen und Missbrauch durch den Vater schützen wollen, glaubte das Gericht jedoch nicht. Die Anwältin der Angeklagten hatte auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert, doch das Gericht folgte dem psychiatrischen Gutachter. Dieser hatte das Geständnis der 42-Jährigen als «zu dick aufgetragen» bezeichnet. Er zweifelte an, dass die Frau vor der Tat tatsächlich Visionen ihres toten Vaters und eines Engels hatte, die sie gerufen hätten: «Sie will offenbar auf eine Psychose raus, aber sie hatte keine.»

Sabine R. hatte sich in dem Verfahren zunächst auf Erinnerungslücken berufen, dann aber ein Geständnis abgelegt. Sie habe ihre Tochter und ihren Sohn bei einem gemeinsamen Bad in der Badewanne getötet: «Ich habe sie in die Arme genommen und bin mit ihnen untergetaucht. Sie waren sofort tot.» Die Kinder waren arg- und wehrlos. Direkt nach der Tat hatte die Angeklagte versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Dabei hatte sie rund drei Liter Blut verloren und schwebte in Lebensgefahr.

iwi/iwe/dpa/ap/ddp
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