Fr., 25.05.12

Abfindungen 14.09.2009 Spitzensteuer für Millionenabfindungen

Sanierer sucht Lösung für Arcandor-Töchter (Foto)
Geht mit Millionen und zahlt Millionen: Ex-Arcandor-Chef Karl-Gerhard Eick. Bild: dpa

Von news.de-Redakteur Konrad Rüdiger

Für Abfindungen greift ganz normales Steuerrecht. Auch wenn sie Millionen wie beim ehemaligen Arcandor-Chef Karl-Gerhard Eick umfassen, werden sie mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent belegt. Auch den Soli muss Eick ganz normal zahlen.

Ex-Arcandor-Chef Karl-Gerhard Eick tut mit seiner Abfindung auch dem deutschen Staat etwas Gutes. Auf die kolportierten 15 Millionen Euro, die Eick zustehen sollen, muss er - wie jeder andere Arbeitnehmer auch - Steuern zahlen. Allerdings ist Eicks Goldener Handschlag so üppig, dass eine steuersparende Regelung für Abfindungen gar nicht erst greift: Die Fünfjahresregel. Sie erlaubt normalerweise, die Steuerschuld für Abfindungen in fünf aufeinander folgenden Jahren zu begleichen. Damit können Arbeitnehmer im Fall der Fälle ihre Steuerlast mindern.

Da Eick auch ohne etwaige weitere Gehälter und Boni aus seiner nächsten Tätigkleit demnach knapp drei Millionen Euro im Jahr an Einkünften hat, wird er den Spitzensteuersatz zahlen müssen, der derzeit bei 45 Prozent liegt. Hinzu kommen auf diese Summe 5,5 Prozent Solidarzuschlag, so dass Eick pro Jahr bei drei Millionen Euro Einkommen «nur» etwa 1,58 Millionen Euro bleiben.

Seine Ankündigung, ein Drittel seiner Einkünfte den Beschäftigten des Pleitekonzerns Arcandor zugute kommen zu lassen, könnte ihn am Ende vor einer allzu großen Steuerschuld bewahren. Schließlich wurde unlängst das Stiftungsrecht zu Gunsten großzügiger Einlagen mit Steuervorteilen versehen.

Auch der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, muss seinen Jahresverdienst wie jeder andere Arbeitnehmer auch versteuern. Im vergangenen Jahr strich Ackermann 1,4 Millionen Euro an Vergütungen ein, auch weil er auf Bonuszahlungen verzichtete. Damit lag er deutlich unter seinem Vorjahresverdienst, der sich auf knapp 14 Millionen Euro belaufen hatte. Doch am Spitzensteuersatz samt Solidaritätszuschlag kommt auch der Schweizer Topbanker Ackermann nicht vorbei, denn der greift ab einem Verdienst von 250.000 Euro.

mat/news.de
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • moptop
  • Kommentar 1
  • 14.09.2009 17:10
 

Das wäre ja noch schöner, wenn solche Abfindungen nicht ganz normal besteuert würden. Wenn einer wie Eick für sein Versagen trotzdem noch ein paar Millionen bekommt, die die Angestellten seines Unternehmens erwirtschaften mussten, dann ist das trotzdem ein Skandal.

jetzt antwortenKommentar melden
Kommentar schreiben Netiquettelink | AGB
noch 600 Zeichen übrig
Kommentar  
Ihr Name
Ihre Emailadresse
Bitte übertragen Sie die Zeichen in das Feld darunter.
'6Ld52csSAAAAAKTxfdwmi0Ay4Tjghi64k3PAcWrj'
Wir empfehlen
Anzeige
Facebook
Twitterbox
Follow Us!
Anzeige