Fr., 25.05.12

Haftpflicht 20.09.2009 Ab 100 Euro abgesichert

Der vergessene Wasserhahn (Foto)
Vergessen, den Wasserhahn abzudrehen? Entstehen dadurch Schäden, springt die Versicherung ein, wenn die Police Mietsachschäden umfasst. Bild: istockphoto

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann

Der Kratzer im Auto, Schäden am Fahrrad oder ein Wasserschaden in der Wohnung – selbst bei kleinen Schäden ist der Katzenjammer groß. Durchatmen kann, wer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Doch es prüfe, wer versichert ist.

Der eine stattet seine Wohnung mit schweren Fitnessgeräten aus, der nächste liebt ausgiebige Bäder. Schäden kann beides verursachen. Doch in der Regel gilt: «Es reicht eine private Haftpflichtversicherung», sagt Sven Kretzschmar, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Worauf es allerdings ankomme, seien die individuellen Wünsche und Lebensbedingungen. Deshalb rät der Fachmann: Wer eine Police abschließen wolle, solle zunächst auf die Vertragsbedingungen achten und erst dann auf den Preis.

Wer selbst Versicherungen vergleicht, verliert ob der vielen Angebote schnell den Überblick. Hilfe bieten die Verbraucherzentralen mit einem computergestützten Vergleichsverfahren. Da kann dann auch der Preis eine Rolle spielen. «Bei sehr guten Angeboten und einer Mindestversicherungssumme von drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden kostet der Jahresbeitrag für Familien im Normaltarif knapp 100 Euro», gibt der Experte als Richtwert aus. Für Singles, Senioren und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gebe es spezielle Tarife.

Kosten sparen kann, wer seine Police mit einer Selbstbeteiligung – zumeist in Höhe von 150 bis 250 Euro - abschließt. «Die verringern den Versicherungsbetrag um etwa 25 Prozent», sagt Kretzschmar. Passiert tatsächlich mal etwas, muss der Versicherte dann aber auf jeden Fall ins eigene Portmonee greifen.

Vorsicht bei der Familienplanung

Zugleich sollten sich Versicherte nicht zu blauäugig auf die private Haftpflichtversicherung verlassen. Gerade bei Familien mit kleinen Kindern lohnt sich der Blick in die Unterlagen. Denn Kinder die jünger als sieben Jahre sind, gelten als nicht deliktfähig. Bei Schäden im Straßenverkehr gilt diese Deliktunfähigkeit sogar bis zum zehnten Lebensjahr.

Das heißt: Verursacht der Nachwuchs Schäden an fremdem Eigentum, muss die Versicherung nicht zwangsläufig zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsvertrag Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht ausdrücklich mit absichert. Wie die Zeitschrift Finanztest berichtet, deckten von 140 geprüften Familientarifen lediglich die Hälfte solche Schäden ab – zumeist nur bis zu einer Schadenssumme von 5000 Euro. Schäden übernehmen die Versicherer nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn Schäden bei Personen entstanden sind, die über die gleiche Police versichert sind. Das gilt also für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Großeltern, Enkel und Geschwister. «In der Regel ist in den Vertragsbedingungen geregelt, was nicht durch die jeweilige Versicherungssumme abgedeckt ist», erklärt Kretzschmar. Wer mit dem Versicherungsdeutsch nichts anfangen kann, findet Hilfe wiederum bei den Verbraucherzentralen.

Doch nicht immer reicht eine private Haftpflichtversicherung. Besteht die Familie auch aus tierischen Lieblingen, ist eine Tierhalter-Haftpflicht sinnvoll. Wer ein eigenes Auto hat, braucht zwangsläufig die Kraftfahrzeug-Haftplicht. Spezielle Versicherungen gibt es zudem für Haus- und Grundstücksbesitzer sowie für Wassersportler.

Insgesamt ist es ratsam, immer wieder eine Blick auf die Policen zu werfen. Haben sich die Lebensumstände geändert, können Versicherte die Regelungen anpassen, bevor der Ernstfall eintritt. Denkbar wäre aber auch ein Wechsel. «Den Versicherungsvertrag können Sie spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen», betont der Experte der Verbraucherzentrale. Wer einen Vertrag für mehr als drei Jahre geschlossen hat, könne diesen zum Schluss des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Bedingung: Es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.

Worauf Sie bei ihrer Haftpflichtversicherung achten sollten, zeigt unsere Fotostrecke.

hav/news.de
Leserkommentare (1) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Walter Waschk
  • Kommentar 1
  • 20.09.2009 22:10
 

Versichern oder verunsichern? Welche Versicherung ist wichtig? Jede, die die Existenz bedrohen kann. Daher gehört eine prvate Haftpflicht sicher dazu. Aber, wenn ich lese: "Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht ausdrücklich mit absichert", kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Typischer Fall von verunsichern! Wenn eine deliktunfähige Person einen Schaden verursacht, hat der Geschädigte keine Ansprüche. Also keine "Gefahr"! Eine "vernünftige" Haftpflichtversicherung bekommt man für rund 60 Euro hin, mit einer Selbstbeteiligung von 125 Euro (die sollten die Existenz nicht bedrohen) für unter 40!

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