Weil er mit 2,3 Promille im Blut Schlangenlinien auf seinem Drahtesel fuhr, darf ein 60-jähriger Koblenzer nun nicht mehr Fahrradfahren. Er hält das für unverhältnismäßig und hat beim Oberverwaltungsgericht per Eilantrag um schnelle Klärung ersucht.
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht muss prüfen, ob das Fahren mit Mofas oder Fahrrädern nach Alkoholmissbrauch verboten werden darf. Am Vormittag reichte ein Mann einen Eilantrag gegen ein über ihn verhängtes Fahrverbot für diese fahrerlaubnisfreien Zweiräder ein, wie das Gericht in Koblenz mitteilte. Der Antragsteller war im Dezember von einer Polizeistreife angehalten worden, als er mit 2,3 Promille auf einem unbeleuchteten Fahrrad Schlangenlinien fuhr.
Daraufhin war der Mann wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden, wie das Gericht mitteilte. Außerdem verlangte die Verkehrsbehörde, er solle ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorlegen. Als er sich - auch aus Kostengründen - weigerte, verhängte die Behörde ein sofort wirksames Fahrverbot für Mofas und Fahrräder.
Dieses Verbot betrachtet der über 60 Jahre alte Mann, der keinen Führerschein hat, als unverhältnismäßig - schließlich sei er in 50 Jahren über 500.000 Kilometer mit dem Fahrrad gefahren, ohne zuvor aufgefallen zu sein. Zumindest das Fahren mit dem Fahrrad, mit dem schon Kleinkinder am Straßenverkehr teilnähmen, dürfe ihm nicht untersagt werden. Mit einer Entscheidung ist den Angaben zufolge Anfang Oktober zu rechnen.
iwi/juz/news.de/ap