Mo., 13.02.12

Heiliger Krieg? Junge darf «Djehad» heißen

Artikel vom 02.09.2009

«Djehad» wollten Berliner Eltern ihr Kind nennen. Das Standesamt weigerte sich, den Namen einzutragen, weil er seit den Anschlägen vom 11. September mit «Heiliger Krieg» assoziiert werde. Nun hat das Kammergericht zugunsten der Eltern entschieden.

Vier Jahre lang hat der kleine Junge auf seinen Namen gewartet. Am 10. Juli 2005 war er als Sohn einer Albanerin und eines in Ägypten geborenen Deutschen geboren worden. In der Geburtsanzeige nannten die Eltern ihren Sohn «Djihad». Das Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf jedoch erkannte den Namen nicht an: Das Kinswohl sei erheblich gefährdet, weil der Name seit dem 11. September mit der Bedeutung «Heiliger Krieg» identifiziert werde. Im Geburtenbuch stand der Kleine bislang ohne Vornamen.

Dabei hatte das Amtsgericht bereits 2006 das Standesamt angewiesen, den Namen einzutragen: Die Wahl des Vornamens stehe den Eltern grundsätzlich frei, es sei denn, das Kindswohl sei beeinträchtigt. Da «Djehad» jedoch ein anerkannter arabischer Vorname sei und bedeute, für Gott gegen Unterdrückung kämpfen, liege keine solche Beeinträchtigung vor.

Es folgte ein fast dreijähriger Rechtsstreit, den nun in dritter Instanz das Kammergericht des Berliner Senats entschieden hat. Djehad bleibt Djehad. Es schließt sich den bisherigen Gerichtsentscheiden an: «Zutreffend haben Amtsgericht und Landgericht eine Gefährdung des Kindeswohls durch die Bestimmung des Vornamens Djehad, die das geschützte Interesse der Eltern, für ihr Kind einen Vornamen zu bestimmen, überwiegen würde, verneint», heißt es in der Begründung.

Beim Kindswohl gehe es vor allem darum, das Kind vor Hänseleien und Nachteilen im Schulalltag zu schützen. Die Interpretation des Begriffs «Dschihad» im Sinne eines bewaffneten Kampfes gegen Ungläubige sei nur eine mögliche Deutung und nicht gleichbedeutend mit dem Namen, erklärt das Kammergericht weiter. Auf die Motive der Eltern komme es bei der Beurteilung nicht an.

iwi/news.de

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