Jobs liegen in Deutschland nicht auf der Straße. Wer sich als Arbeitsloser im Ausland bewirbt, muss nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben. Hier muss die Arbeitsagentur zuschießen.
Leicht finden sich neue Jobs nicht. Mancher, der in Deutschland erfolglos bllieb, schickt deshalb seine Bewerbung auch ins Ausland. Das wird teuer - vor allem, wenn ein Bewerbungsgespräch ansteht. Doch gerade wer arbeitslos ist, bleibt auf den Kosten nicht allein sitzen.
Die Arbeitsagentur muss sich nämlich daran beteiligen, entschied das Hessische Landessozialgericht. Das gilt auch für Vorstellungsgespräche, die im EU-Ausland stattfinden.
Ausgangspunkt für diese Entscheidung war der Fall eines Mannes, der sich im Jahr 2005 seine Anreise zu einem Unternehmen in Dublin bezuschussen lassen wollte. Doch die rund 200 Euro hat die Arbeitsagentur verweigert. Ihre Begründung: Der Gesetzgeber sehe die Erstattung von Reisekosten bei einer Bewerbung im Ausland nicht vor.
Die Sozialricher sahen das anders: Werden Reisekosten generell nicht erstattet, weil sich jemand im EU-Ausland bewirbt, dann sei das ein Verstoß gegen die Freizügigkeit des Arbeitnehmers, die das Europarecht garantiert (Az: L 7 AL 15/09).
Mehr über Bewerbungen im Ausland können Sie im news.de-Dossier Globalisierung der Jobs nachlesen.
ham/reu/news.de/ddp