Falsche Angaben rechtfertigen Kündigung
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Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann
Artikel vom 31.08.2009
Den festgelegten Aufgaben des Arbeitsvertrages nachzukommen, heißt nicht nur, diese zu erledigen. Es gilt auch Fingerspitzengefühl und Sorgfalt walten zu lassen. Insbesondere, wenn es um die Gesundheit und Sicherheit anderer Menschen geht.
Der Fall eines Metzgermeisters wiegt daher besonders schwer. Er hatte Grillfleisch, das industriell verpackt worden war, einen Tag bevor das Mindesthaltbarkeitsdatum ablief, neu verpackt und die Haltbarkeit um drei Tage verlängert. Vor Gericht gab er sogar zu, dass dies keine Ausnahme gewesen sei.
Das ist nicht nur eine Täuschung des Kunden. Der Metzgermeister hat sich nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch auch strafbar gemacht. Dafür hatte ihm der Arbeitgeber gekündigt. Und das nicht zum ersten Mal.
Der Mann, der 27 Jahre im gleichen Arbeitsverhältnis beschäftigt war, hatte schon einmal eine Kündigung erhalten. Die war aber zurückgezogen worden, nachdem er sich verpflichtet hatte, seine Aufgaben im Rahmen gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften mit allem Nachdruck umzusetzen.
Doch die zweite, fristlose KündigungDabei handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung, bei der in der Regel keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, damit diese Kündigung wirksam wird. blieb bestehen, trotz der langen Beschäftigungszeit (Landesarbeitsgericht Köln, Az. 5 Sa 1323/08). Die verlor an Bedeutung, weil - so die Richter - dem Mann offenbar jedes Verantwortungsgefühl fehle. Obendrein sei das Handeln des Metzgermeisters für den Arbeitgeber rufschädigend.
Erfolgreich sind Klagen gegen eine Kündigung, die im Zusammenhang mit Rufschädigung steht, aber auch in anderen Fällen nur selten. So erging es einem Mann, dessen Firma für das US-Militär in Deutschland technische Dienstleistungen erbracht hat.
In einer E-Mail an einen Runkfunksender behauptete er, sein Unternehmen würde das Militär betrügen. Entsprechende Beweise konnte der Beschäftigte allerdings nicht vorlegen. Die Richter hielten die Kündigung des Mannes für gerechtfertigt, weil er gegen seine Loyalitätspflichten verstoßen hatte (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 7 Sa 71/07).
Für manche Arbeitgeber ist der Rausschmiss allerdings nur die letzte Konsequenz. So muss beispielsweise nicht jeder, der das eine oder andere Mal die Tastatur am Arbeitsplatz mit Kaffee überschüttet hat, gleich eine Kündigung befürchten. Hier haben Arbeitgeber durchaus andere Möglichkeiten zu handeln.
Passiert der Kaffee-Unfall häufiger, kann ein Gespräch mit dem Mitarbeiter angebracht sein. Dabei lässt sich nicht nur die Arbeitsleistung beurteilen. Es können auch Regeln vereinbart werden, die einzuhalten sind.
Fristlose Kündigungen werden in der Regel aus wichtigem Grund ausgesprochen. Zu diesen kann unter anderem folgendes gehören: Arbeitsverweigerung, Beleidigung und ausländerfeindliche Äußerungen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot. Vor der Kündigung muss eine einschlägige Abmahnung stehen.
Ein Arbeitnehmer kann aber auch von sich aus fristlos kündigen. Und zwar dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz grob verletzt oder es bei der Lohnzahlung erhebliche Rückstände gibt. Allerdings muss der Arbeitnehmer dies vor Gericht nachweisen. Deshalb ist es immer ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zu holen.
ham/kat/news.de/dpa
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Ich verstehe Kommentar 1 auch nicht. Wahrscheinlich versteht der Kommentator selber nicht was er da schreibt. Sein Hirn scheint vom Hass ziemlich zerfressen zu sein.
jetzt antwortenKommentar melden"Fristlose Kündigungen werden in der Regel aus wichtigem Grund ausgesprochen. Zu diesen kann unter anderem folgendes gehören:"... ein Bon über Pfand von 1,30€ , welcher nach Hörensagen eine Verkäuferin einbehalten hat. Was gibt es verwerflicheres als dieses. War meines Wissens sogar ein Grundsatzurteil. --------------------------------------------------- Zu Kommentar 1, das habe ich nicht verstanden, vielleicht etwas kürzer?
jetzt antwortenKommentar meldenNicht rechtsmässig ist das Urteil eher nach der Roten Lola zu werten! LAG Rheinland-Pfalz, Az. 7 Sa 71/07). Behauptungen sind nicht Kündigungsfähig sonder eher zu einem Sittenwidrigen Verfahren der Richter zu deuten in Ihrem Jurastudium etwas zu säumen Recht zu erkennen! Das Kündigungsrecht ist ja gerade auf Vopos, Stasi Zicken aufgebaut so worden, hier vereinfachte schnell Kündigungen vor zusetzen, gem. § 138 II BGB ist das Urteil schäbig und widerspenstig in Betracht zunehmen, oder man hat eben Absprachen getroffen! So der Eindruck des Lesens des Urteils zu kommen! Rechtens ist da nichts zu sehen!
jetzt antwortenKommentar meldenSo kann also jeder erfahrene Stasi-Mitarbeiter oder "FDJ-Sekretär" die Chance nutzen, sich Kollegen vom Hals zu schaffen. Ein harmloses Gespräch wie dieses und weg vom Fenster: „Mein Häuschen verliert stetig an Wert, weil immer mehr „Fachkräfte“ samt Verwandte zuziehen, hier Kredite und Kindergeld bekommen, zusammenlegen und in unserer schönen Gegend Haus auf Haus aufkaufen, und wer noch daneben wohnt kann nur noch ausziehen. Bald werden die Preise für Immobilien so fallen wie derzeit in Gelsenkirchen oder Duisburg.“ Man stelle sich nun vor, ähnliche Äußerung von einem „hoch gebildeten Spezialisten“ über Zugezogene in seinem Heimatland! Von wegen bestraft und § 130 StGB. Der würde dort noch belobigt, so wie dieser Verbrechernachwuchs, der allseits bekannte M., der in unserem Land so richtig die aufgestachelte Sau raus ließ und gefeiert wurde, da er es den Deutschen so richtig gezeigt hatte. Und was ist mit diesem "Der Türke" im Internet geschehen, der sogar sich sogar per Video mit Namen zeigen durfte und der hier in unserem Land die Deutschen als Schweine und ähnliches betitelte? Die Antwort kann sich jeder denken. Die per Schandparagraphen verordnete Ohnmacht ist leider die Tragik dessen, was seit Sarajewo beschlossene Sache war. Daran hätte übrigens auch ein wesentlich menschlicherer Staatsführer als die vom Wall-Street-Großkapital unterstützte Marionette von 1933-1945, die sich, wohl wie gehofft und so hatte man den Grund ein ganzes Volk in Geiselhaft zu nehmen und nach Möglichkeit auszulöschen, siehe Hamburg, Dresden etc., verselbständugte, so wie später der erst hofierte Saddam Hussein, nichts geändert. Ist es Utopie anzunehmen, die heute so willfährigen Handlanger würden wenigstens den Anstand haben auf die Abwrackprämie zu verzichten? Es ist! Die an den Futtertrögen geben derzeit ein besonders beredtes Zeugnis hiervon.
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