Nicht erst seit der Wirtschaftskrise wollen sich junge Leute in den Ferien ein paar Euro dazu verdienen. Ferienjobs machen sich gut in Bewerbungen. Sie haben aber auch wirtschaftliche Auswirkungen - beispielsweise auf das Kindergeld.
Um den Sommerurlaub genießen zu können, darf im Portmonee nicht Ebbe herrschen. Mit einem Ferienjob lässt sich das verhindern. Vor allem, wenn netto fast so viel herauskommt, wie brutto bezahlt wird. Um Abgaben für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu vermeiden, sollten Ferienjobs nicht mehr als zwei Monate überschreiten. Eine solche Beschäftigung ist nämlich nur sozialversicherungsfrei, wenn 50 Arbeitstage im Jahr nicht überschritten werden. Mehrere kleine, über das Jahre verteilte Jobs werden zusammengerechnet.
Damit der Chef am Monatsende gleich die richtige Summe überweist, sollten sich Schüler und Studenten eine Lohnsteuerkarte zulegen. Einbehalten werden dann nur noch Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeiträgt. Liegt der Firma keine Lohnsteuerkarte vor, werden pauschal 25 Prozent des Lohns einbehalten und ans Finanzamt überweisen.
Junge Ferienjobber werden automatisch der Steuerklasse I zugeordnet. Weil in dieser Steuerklasse erst ab einem Einkommen von 7664 Euro Steuern fällig werden, kann die einbehaltene Lohnsteuer zumeist vollständig vom Fiskus zurückgefordert werden. Dafür muss die beim Arbeitgeber hinterlegte Steuerkarte wieder zurückgeholt und eine Steuererklärung gemacht werden.
Wer mehr als 8600 Euro verdient, also 7680 Euro Lohn plus der steuerlich absetzbaren Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro, verliert für das laufende Jahr den Anspruch auf Kindergeld. Wir die Grenze auch nur um einen Euro überschritten, müssen die Eltern des Ferienjobbers das Kindergeld für diesen Zeitraum zurückzahlen. Zudem kostet es sie den Kinder- und Betreuungsfreibetrag bei der Steuer und die Kinderzulage der Riester-Rente.
Studenten, die vom Staat mit Bafög unterstützt werden, müssen ebenfalls Vorsicht walten lassen. Die Ausbildungsförderung wird nämlich nur gezahlt, wenn die Hochschüler nicht mehr als 4206 Euro im Jahr verdienen.
Zudem gilt für jugendliche Ferienjobber der Jugendarbeitsschutz. Und das heißt auch, dass das Hinzuverdienen den «Erholungswert der Ferien und die Leistungen in der Schule» nicht behindern darf, betont das Arbeitsministerium. Zudem müssen Arbeitgeber darauf achten, dass durch die Arbeit keine körperlichen oder geistigen Schäden hervorgerufen werden. Fließband- und Akkordarbeit sind nicht erlaubt.
Sich in den Ferien etwas dazu verdienen darf, wer mindestens 13 Jahre alt ist und die Zustimmung der Eltern eingeholt hat. Mehr als zwei Stunden Arbeit sind allerdings tabu. Dennoch reicht die Zeit, etwa um Zeitungen auszutragen, Nachhilfe zu geben oder Kinder zu hüten.
Echte Ferienjobs dürfen erst ab einem Alter von 15 Jahren angetreten werden. Die Grenze hier liegt bei 20 Tagen im Jahr, wobei wöchentlich nicht mehr als fünf Tage und nie zwischen 20 und 6 Uhr gearbeitet werden darf. Ausnahmeregelungen gibt es für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen im Bereich der Gastronomie, der Landwirtschaft und dem Gesundheitswesen.
Für Studenten wie Schüler gilt: Wer in den Ferien arbeitet, ist über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Wer im Ausland arbeitet hat diesen Schutz jedoch nicht, auch nicht, wenn es sich um einen Job bei einer deutschen Firma handelt.
Insgesamt dürfte es in diesem Jahr deutlich schwieriger werden, einen Ferienjob zu finden. Grund sei die Wirtschaftskrise, die es vielen Firmen schon schwer mache, das Stammpersonal zu beschäftigen, heißt es seitens der Bundesagentur für Arbeit.
ham/kat
Ich möchte auch einen Job für die ferien nur das problem ist dieses verfi**te Harz 4 Ich kann doch nix dafür das meine eltern Harz 4 haben ...Ich nlchte gerne Arbeiten dann wundert sich der start warum soviele Schwarz arbeiten...Das sollte geändert werden es sollte nicht abgezogen werden wegen diesem Schei* ´kann ich nicht nebenbei verdienen ich muss ja auch um die runden kommenund kann ja nicht städig meine eltern fragen ich bin schon 17 und möchte eine eigene wohnung nur da ich kein job haben kann wegen den abzügen kann ich mir keine wohnung leisten alles mist... Schwachsinn
jetzt antwortenKommentar meldenselbst wenn mehr kindergeld gezahlt wird, wirds an anderer stelle wieder abgezogen von daher eine schwachsinnige idee. ich bin alleinerziehend und auch diese nette 10euro kindergelderhöhung wurde mir beim unterhaltsvorschuß wieder abgezogen. ich bin wütend über so eine regierung wo ist das denn eine hilfe bitte. wenn das kindergeld erhöht wird kommt es zu einer nullrechnung die sollten mal ein bisschen überlegen. unglaublich.
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