Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann
Wer in Deutschland zur Schule geht, kommt am Schwimmunterricht nicht vorbei. Auch nicht aus religiösen Gründen. Schulleiter dürfen den Besuch weiterführender Schulen sogar von der Teilnahme daran abhängig machen.
Geklagt hatten die Eltern einer elfjährigen muslimischen Schülerin, die das Mädchen aus religiösen Gründen im Januar 2009 vom Schwimmunterricht befreien lassen wollten. Die Schulleiterin des Gymnasiums hatte den Antrag abgelehnt. Der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat dies im Eilverfahren für rechtsgültig erklärt. Und das aus gleich zwei Gründen.
Als die Schulleiterin im Februar 2008 ein Aufnahmegespräch mit der Mutter führte, deren Tochter ins Gymnasium wechseln sollte, hatte sie auf den koedukativen Schwimmunterricht hingewiesen. Zudem hatte sie erklärt, dass die Schülerin eine glaubenskonforme Badebekleidung, einen so genannten Burkini, tragen könne.
Die Mutter hatte darauf sowohl der Teilnahme am Schwimmunterricht als auch an mehrtägigen Klassenfahrten zugestimmt. Bei ihrem späteren Antrag, die Tochter von diesem Unterricht zu befreien, ging sie aber nicht auf diese Erklärung ein. Damit hätten die Eltern nicht nur gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Der Antrag stehe auch im Widerspruch zur früheren Einverständniserklärung (Az. 19 B 801/09).
Seitens der Richter hieß es zudem, dass die Aufnahme in eine weiterführende Schule sogar von der Zustimmung solcher Unterrichtsinhalte abhängig gemacht werden dürfe. Sieht das Programm einer Schule also koedukativen Unterricht vor, sei dieser für alle Schüler verpflichtend, die die Schule besuchen. Zudem dürften Schulleitungen auch außerhalb des Schulprogramms mit den Eltern Vereinbarungen zu gemeinsamen Erziehungszielen und Erziehungsgrundsätzen treffen. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf ist jedoch kein Einzelfall. Schon mehrfach haben deutsche Gerichte die Befreiung vom Schwimmunterricht aus Glaubensgründen abgelehnt. Ähnlich entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Dort hatten Eltern einer Grundschülerin auf Unterrichtsbefreiung geklagt.
Die Eltern hatten begründet, sie verträten ein strenge Auslegung des Koran. Daher sei es ihre Aufgabe, Kinder schon ab dem siebten Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Bereits das Gericht der Vorinstanz hat die Klage abgewiesen und argumentiert, das Mädchen könne durch entsprechende Schwimmbekleidung vor den Blicken geschützt werden.
Die Eltern hielt dagegen und meinten, der Anzug sauge sich mit Wasser voll und behindere das Kind beim Schwimmen. Zudem sei die Bekleidung eine Gefahr für Leib und Leben. Das OVG Münster ließ sich darauf aber nicht ein und erklärte: Es sei üblich, dass muslimische Frauen und Mädchen den sogenannten Burkini trügen – sowohl in islamischen Ländern als auch in Deutschland (Az. 19 B 1362/08). Auch dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.
In einem anderen Fall hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärt, dass ein Eingriff in die Religionsfreiheit deutlich minimiert werde, wenn eine muslimisch Schüler beim koedukativen Schwimmunterricht einer Realschule in Remscheid von den vielfältigen Bekleidungsmöglichkeiten Gebrauch mache. Dem staatlichen Bildungsauftrag zu folgen, habe Vorrang (AZ. 18 K 74/05).
kat
Mit keiner anderen weltanschauung gibs so einen zirkus wie mit den muslimen wenn jeder seine sog.religiöse extrawurst durchdrücken wollte könnten wir öffentlichen schulen schließen! kein wunder das die akzeptanz der alteingesessenen immer mehr schwindet!
jetzt antwortenKommentar meldenDieses Urteil zeigt einmal mehr,dass Deutschland und die meisten EU-Staaten die nach den Anschlägen des 11.September künstlich erzeugte Atmosphere gegen den Islam und die Muslime dazu missbrauchen,die kommenden Genrationen der Muslime zu assimilieren.Während vor den Anschl. d. 11.Sept. unter Intergration die gleichberechtigte Teilhabe verschied. Kulturen am gesellschaftl. Leben verstanden wurde, heisst es nun, entweder du gleichst dich an, oder du haust ab.Keine Sorge,viele Muslime haben längst angefangen,ihre Ausreise aus einem Land,in dem sie offensichtlich nie erwünscht waren,vorzubereiten.
jetzt antwortenKommentar meldenAls weitere Alternative könnte auch ein Wettkampfbadeanzug oder ein Neoprenanzug, wie ihn TriathletInnen tragen dienen. Haare durch eine Bademütze zu "verhüllen" ist in Deutschland in jedem Schwimmbad ohne Hinweis auf religiöse Gesinnung ohne Probleme möglich - das "Hochkochen" von (angeblichen?) religiösen Gründen scheint mir unangebracht und dient meines Erachtes lediglich der Abgrenzung, denn im oben beschriebenem Outfit findet man bei Schwimmwettkämpfen und in Schwimmvereinen genügend Menschen ohne muslimischen Glaubenshintergrund.
jetzt antwortenKommentar meldenwenn es den eltern darum geht, dass ihre tochter vor den blicken geschützt werden soll, dann soll sie diesen burkini tragen und fertig.wo liegt denn das problem??und damit müssen sich die gerichte rumschlagen!es gibt weit wichtigers als sich wegen dem schwimmunterricht zu verklagen!!
jetzt antwortenKommentar meldenmuss denn hier eine der staatliche bildungsauftrag gegen die religionsfreiheit aufgewogen werden, oder sollte es nicht eher um die persönlichkeitsrechte eines kleinen mädchens gehen, welche von UNSEREN gerichten dazu gezwungen wird sich entgegen der ihr von ihrem elternhaus beigebrachten werte vor anderen kindern zu entblößen? sollte ein richter darüber entscheiden können, ob ein "BURKINI" ein ausreichender schutz ihrer natürlichen scham ist? worum geht es wirklich in diesen mit politischem weitblick gefällten und der objektivität eines gerichtes spottenden urteilen??
jetzt antwortenKommentar meldenDer einzig sinnvolle Satz an allem hier ist : Der Glaube verhindert keinen Schwimmunterricht. So einfach ist die Sache - Punkt aus. Wir leben in einer modernen Welt und nicht im Mittelalter. Wenn man hier lebt, hat man sich den Gesetzen zu fügen und somit darf sich jeder (!) im Rahmen dieser frei entfalten. Ein Christ kann das in nem muslimischen Land wohl kaum. Das man nem Kind vorschreibt so nen Fummel zu tragen, beist sich ja schon mit dem Grundgesetz.Wo kämen wir hin , wenn jeder seine Überzeugung durch den Glauben durchringen könnte? Ps. ich versteh kaum ein Wort von Fred Kommentar.
jetzt antwortenKommentar meldenWas denn für ein Kampf? Deutschland ist doch kein "Christenclub"! Die Verfassung garantiert zwar Religionsfreiheit, doch steht die Verfassung über den Religionen. Ein sogenannter Kampf ist dadurch ausgeschlossen. Eine Gefahr für die Gesellschaft sind Menschen mit solchem Gedankengut wie Sie!
jetzt antwortenKommentar meldenDer Kampf hat schon in Deutschland begonnen das System wird einfach mit religiösen Überzeugungen gestellt. Der Islam ist keine Reigion der mit Waffen durcheführt wurde.Oder hat auch Mohamed in Deutschland das zusagen.Das ist der traurige Untergang des Christlichen abend Land.Der BRÜCKENKOPF Deutschland für eine weitere unbegrenzte Einwanderung ihrer Glaubensbrüder?Was sagen überhaupt die Kichenmänner die schweigen den die meinen allen Ernstes,diese Einwanderer zum Christentum bekehren zu können? Viel wahrscheinlicher ist es,dass sich die Christen zum Islam bekehren lassen!Eine gefahr für die
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