Fr., 25.05.12

Urteil gegen Sex-Täter 22.06.2009 25-jähriger Sachse muss lebenslang in Haft

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Sex-Täter Sebastian G. hat sich bei seinen Opfern entschuldigt. Bild: news.de

Von news-Redakteurin Ines Weißbach, Leipzig

Sebastian G. muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte ihn, weil er junge Frauen im Kofferraum seines Autos entführt und danach vergewaltigt hat. Ein Mädchen musste von einer Brücke springen. Versuchter Mord, so das Gericht.

Sebastian G. kommt mit seinem schwarzen Jacket über dem Kopf in den Verhandlungssaal 14 am Leipziger Landgericht. Erst, als die Fotografen nach Ermahnung des Vorsitzenden Richters Hans Jagenlauf mit dem Knipsen aufgehört haben, zeigt er sein Gesicht. Seit dem vorherigen Verhandlungstermin hat sich G. die schwarzen Haare raspelkurz geschnitten. Er wirkt gefasst, schaut auf den Tisch vor ihm, als Jagenlauf das Urteil verkündet. Lebenslange Haft wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und Entführung. Auch bei der Urteilsbegründung bleibt das Gesicht des 25-jährigen Sachsen regungslos.

«Wir haben einen aufsehenerregenden Fall vor uns», sagt Jagenlauf. Denn es käme selten vor, dass ein Angeklagter die Spuren seines Verbrechens durch Deutschland und das angrenzende Ausland zieht.

Sebastian G., der zuletzt als Mechaniker in Österreich arbeitete, hatte in der Weihnachtszeit 2008 drei junge Frauen verschleppt, vergewaltigt und eine von ihnen versucht umzubringen. Sein erstes Opfer, eine 18-Jährige, sperrte er in den Kofferraum seines Autos und brachte sie zu einem abgelegenen Ort, wo er sie vergewaltigte. Später zwang er die junge Frau, in der Nähe des sächsischen Colditz von einer zehn Meter hohen Brücke in die Mulde zu springen. Sie überlebte den Fall in den kalten Fluss «durch ein Heer von Schutzengel», betonte Jagenlauf.

Vier Tage später versuchte G. in Chemnitz erneut, eine Frau in seinen Wagen zu zwingen – doch ihre starke Gegenwehr vereitelte die Tat. Am frühen Morgen des 24. Dezember entführte er eine 16-Jährige im Kofferraum seines Autos und fuhr mit ihr von Regensburg bis nach Österreich, wo er sie vergewaltigte und nach der Tat in Linz wieder freiließ.

Die Flucht führte den Mann später über Paris und Köln nach Berlin. Dort stellte er sich am 30. Dezember der Bundespolizei. Zu diesem Zeitpunkt galt er den Fahndern bereits als einziger Tatverdächtiger.

Von Anfang an gestand der 25-Jährige sowohl die Entführungen als auch den sexuellen Missbrauch, bestritt aber jedwede Mordabsicht. «Wer jemanden von einer Brücke wirft, nimmt den Tod nicht nur billigend in Kauf, sondern beabsichtigt ihn sogar», begründet Jagenlauf das Urteil.

Das Gericht bestätigte dem Angeklagten eine «massive kriminelle Energie». Er habe Glück gehabt, dass seinem ersten Opfer «kein schwereres Unheil entstanden ist», da sie durch den Sturz hätte sterben können. Positiv rechnete ihm das Gericht an, dass er den Opfern durch sein Geständnis eine «aufreibende Verhandlung erspart» habe. Außerdem zeige er echte Reue und habe sich für die Taten entschuldigt.

Die Anwälte der Opfer zeigten sich mit dem Urteil, das auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft entspricht, zufrieden. Für alle drei jungen Frauen sei das eine Möglichkeit zu versuchen, mit dem Geschehenen abzuschließen. Wolfgang Lake-Schwarnecker sagte über seine Mandantin: «Sie befindet sich noch in der Ausbildung, war durch den Vorfall sehr lange krank und muss jetzt von vorn anfangen.»

Sebastian G. sei selbst über sein Verhalten erschrocken gewesen, erklärte Verteidigerin Annette Clement-Sternberger nach der Urteilsverkündung. Deshalb werde sich der 25-Jährige freiwillig einer Sozialtherapie unterziehen. Dennoch wolle sie auf jeden Fall in Revision gehen. «Der Vorwurf des versuchten Mordes muss nicht zwangsläufig mit lebenslang bestraft werden», sagt die Anwältin. Der Täter sei weiterhin bereit, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen, deren Höhe außergerichtlich verhandelt werde.

Lebenslang bedeutet, dass Sebastian G. mindestens 15 Jahre ins Gefängnis muss. «Damit haben Sie jetzt Zeit zu überlegen, was Sie Ihren Opfern angetan haben», sagte Jagenlauf zum Abschluss der Urteilsbegründung.

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