Fr., 10.02.12

Genitalverstümmelung «Die Betroffenen wollen gehört werden»

Von news.de-Redakteurin Isabelle Wiedemeier

Artikel vom 19.06.2009

Dass ein zehnjähriges Mädchen seine Großeltern in Äthiopien besuchen darf, klingt wie eine gute Nachricht. Doch in Äthiopien werden 80 Prozent der Mädchen beschnitten. Der Gerichtsbeschluss, das Mädchen reisen zu lassen, ist umstritten.

In afrikanischen Ländern ist Genitalverstümmelung kleiner Mädchen an der Tagesordnung. Eines dieser Verbrechen, die kurz betroffen machen, aber für die meisten ziemlich weit weg sind. So weit weg ist Sonderheim in Baden-Württemberg jedoch nicht. Dort lebt das zehnjährige äthiopische Mädchen Dinah mit ihren Eltern.

In ihrem Heimatland ist das Ritual der Beschneidung verboten, wie etwa in der Hälfte der afrikanischen Länder. Tatsächlich beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mädchen dort seiner äußeren Sexualorgane beraubt wird, jedoch 80 bis 90 Prozent. Dies geht aus der Studie des internationalen Instituts für Gesundheitsstudien DHS hervor, auf die sich Menschenrechtsorganisationen berufen. Klitoris und äußere Schamlippen werden traditionell abgeschnitten, meist mit rostigen Werkzeugen. Viele Mädchen sterben an Blutverlust oder -vergiftung, alle erleiden unerträgliche Schmerzen, und keins von ihnen kann später Lust beim Sex empfinden.

Dinahs Mutter wollte nicht, dass ihre Tochter vor dem Fernseher vergammelt. Deshalb sollte das Mädchen die Sommerferien bei den Großeltern in Addis Abeba verbringen. So schildert es Fadumo Korn, eine Somalierin, die selbst als Mädchen beschnitten wurde und nun in Deutschland gegen das Ritual ihrer Heimat kämpft. Aufklärung, Gespräche, Beratung sind ihre Mittel. Sie hat Dinah und ihre Familie betreut, die erst ein Fall für ein deutsches Gericht und dann einer für die Medien geworden sind.

Damit wird Beschneidung zu einem deutschen Thema. Hier schützt das Grundgesetz im Artikel 2, Absatz 2 die körperliche Unversehrtheit. Neunmal haben deutsche Gerichte seit 1994 Urteile gesprochen, die den Eltern verbieten, ihr Kind in ihr Heimatland zu bringen und damit vorübergehend in das elterliche Sorgerecht eingreifen. Denn wo die Beschneidung so üblich ist wie in Deutschland früher die Taufe, liegt die Gefahr nahe, dass der Besuch dazu genutzt wird.

Auch das Amtsgericht Bad Säckingen, das am 20. November 2008 über Dinahs Reise nach Äthiopien entschied, verbot den Eltern, ihre Kleine zu den Großeltern ins äthiopische Addis Abeba zu bringen und entzog ihnen damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Mädchen. Die Eltern legten Beschwerde ein, und das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ihnen am 25. Mai Recht gegeben. «Für die Einschränkung des Sorgerechts reicht nicht die Feststellung allein, dass Äthiopien ein Risikoland hinsichtlich der Genitalverstümmelung ist», zitiert Gerichtssprecherin Christine Oelrich aus dem Beschluss, der erst jetzt bekannt geworden ist.

Die erste Entscheidung in diesem Sinne und für Fadumo Korn eine richtige. «Innerhalb Äthiopiens gibt es mindestens 60 Organisationen, die die sich mit der Beschneidung beschäftigen, ich selbst habe dort mit Betroffenen und Eltern gearbeitet.» Ihr ist es wichtig, dass die Situation in den afrikanischen Ländern differenziert gesehen wird.

Das Oberlandesgericht hat sein Möglichstes getan, die Gefahr für das kleine Mädchen realistisch einzuschätzen. Es wollte wissen, wie die Familie des Mädchens zur Beschneidung steht, um nicht alle Äthiopier «unter einen Generalverdacht zu stellen», wie es in der Begründung heißt. Die Deutsche Botschaft in Addis Abeba war kooperativ und schickte einen Mitarbeiter zu den Großeltern. Seine Bilanz stellte das Gericht zufrieden: «Die Familie zeichnet sich dadurch aus, dass sie zur gebildete Schicht gehört, alle Töchter eine fundierte Ausbildung haben. Die Großmutter ist Schulleiterin in Addis Abeba», refertiert Christine Oelrich aus dem Gutachten. Von den Frauen der Familie sei niemand beschnitten, und alle Anwesenden hätten sich deutlich von der Genitalverstümmelung distanziert, schreibt der Botschaftsmitarbeiter.

«Und woher weiß er das? Das sind keine Beweise, sondern absolut vorhersehbare Aussagen», sagt Ines Laufer, die sich mit der «Taskforce für die effektive Prävention von Genitalverstümmelung» dafür einsetzt, dieser Art der Körperverletzung vorzubeugen. «Welche Familie hier in Deutschland setzt sich schon hin und gibt zu, dass sie ihre Kinder misshandelt?», vergleicht sie. Gegen das Gutachten des Botschaftsmitarbeiters hat sie gemeinsam mit anderen Menschenrechtsgruppen Anfang Mai Beschwerde beim Auswärtigen Amt eingelegt. «Es scheint nicht klar zu sein, dass es sich bei Genitalverstümmelung um eine besonders perfide, systematische und innerfamiliäre Gewalt handelt, die vom Bildungsbürgertum in nahezu gleichem Ausmaß verübt wird wie von der ungebildeten Bevölkerung», heißt es darin.

Das Auswärtige Amt sah jedoch keinen Anlass, das Gutachten zurückzuziehen. «Wenn das Mädchen verstümmelt wird, sind die deutschen Behörden und das Auswärtige Amt dafür verantwortlich», sagt Ines Laufer. Für sie führt der nächste Schritt der vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das zuständige Landratsamt in Lörrach plant jedoch nicht, ihn zu gehen. Daher hat die Taskforce eine Petition im Internet aufgesetzt.

Für Ines Laufer gilt nur die Untersuchung der weiblichen Familienmitglieder, ein so genannter «genitaler Unversehrtheit-Check-up», als «einziger und damit zumutbarer Beweis», dass die Familie sich dem Ritual der Beschneidung tatsächlich entziehe. «Das ist eine absolut unerhörte Forderung. Die deutsche Geschichte verbietet so etwas», ärgert sich Fadumo Korn. Auch Franziska Gruber, Referentin zum Thema weibliche Genitalverstümmelung bei der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes, hält dies rechtlich für nicht durchsetzbar.

«Terre des Femmes fordert daher, die Eltern dazu zu verpflichten, die Kinder vor und nach der Reise untersuchen zu lassen», erklärt Gruber. Dazu sei es wichtig, die Kooperation der Eltern zu gewinnen. «In anderen Fällen ist das auch gelungen. Hier haben sich die Fronten aufgrund der Konfrontation in der Öffentlichkeit verhärtet», kritisiert sie.

«Sie haben es geschafft, dass Dinah ein Problem bekommen hat, weil sie ein Mädchen ist. ‹Jeder guckt mich an, alle beobachten mich›, hat sie zu mir gesagt», erzählt Fadumo Korn. Insgesamt sind in Deutschland mindestens 4000 Mädchen von Genitalverstümmelung gefährdet, schätzt Terre des Femmes. Berücksichtigt sind dabei allerdings nur offiziell gemeldete Mädchen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Daher nimmt die «Taskforce» die ungleich höhere Zahl von 40.000 Mädchen an.

Die Mädchen zu schützen ist auch Fadumo Korns Anliegen. «Aber generelle, pauschale Verurteilugen sind purer Rassismus. Und wir müssen verhindern, dass das Vertrauen zwischen Kind und Eltern für immer zerstört wird. Das geht nur, indem man in die Familien hineingeht, am besten von Afrikaner für Afrikaner.»

Wie sie haben fast alle ihre Landsfrauen diese schreckliche Geschichte hinter sich. Und werden somit schnell auf die Opferrolle reduziert. «Dementsprechend geht man mit uns um: ‹Sie sind verstümmelt und können gar nicht rational denken.› Ich lasse mir solche Dinge nicht mehr bieten», betont Korn. Sie will auch nicht hinnehmen, dass deutsche Organisationen über, aber nicht mit den Afrikanern arbeiten. Im Fall von Dinahs Familie vertraut sie ihrem Urteilsvermögen: «Diese Familie fällt aus dem Rahmen. Ich habe mit beiden Eltern gesprochen und bin überzeugt, dass ihnen ein Riesenunrecht getan wird. Ihnen wird eine ungeheure Tat vorgeworfen», sagt sie.

Grundsätzliche genitale Untersuchungen aller afrikanischen Mädchen will sie nur dann akzeptieren, wenn dies alle Kinder in Deutschland betrifft. Schließlich sei sexueller Missbrauch weiter verbreitet als Beschneidung, sagt sie. Die Forderung nach obligatorischen U-Untersuchungen mit Genitalcheck für alle Kinder stellt auch Terre des Femmes. «Ärzte müssen verpflichtet werden, Verstümmelungen zu melden, ebenso wie Misshandlungen. Dann kann man zumindest jüngere Schwestern schützen», erklärt Gruber.

Terre des Femmes setzt vor allem auf die Strafbarkeit des Rituals, um Eltern abzuschrecken. Bislang können deutsche Gerichte Genitalverstümmelung im Ausland nur dann als Körperverletzung ahnden, wenn das Kind deutscher Staatsbürger ist und die Beschneidung in einem Land stattfindet, wo sie verboten ist. Der Bundestag berät bereits darüber, dies auf alle Fälle auszuweiten.

Fadumo Korn fordert Beratungsstellen mit ausgebildeten Beraterinnen in allen großen Städten. «Bisher werden wir nicht gesehen und nicht gehört», sagt die Somalierin. Sie habe mit afrikanischen Männern gesprochen, die gar nicht wissen, was eine Beschneidung ist. «Sie fragen mich: ‹Und warum tut ihr euch das an?›»

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Leserkommentare (2)
  • Kommentar: 2
  • 22.05.2010 12:44
von
kelevra
Antwort auf Kommentar 1

Und außerdem, was geht es diese Laufer an ob in anderen Ländern noch Traditionen herrschen die hierzulande vor ein paar tausend Jahren auch herrschten? Ist nur das alles richtig was in Europa zum Status quo wurde? Wenn allerdings Menschen mit anderen Traditionen hier Fuß fassen wollen dann sollten sie sich den europäischen Gepflogenheiten schon aus Gründen der Rechtssicherheit wohl besser anpassen.

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  • Kommentar: 1
  • 06.07.2009 17:47
von

Die "Petition" von Frau Laufer ist so unnötig wie ein Kropf. Das Mädchen Dinah war nie gefährdet, einer Genitalverstümmelung unterzogen zu werden. Sowohl die Eltern als auch die Großeltern lehnen Genitalverstümmelung strikt ab. Selbst wenn Frau Laufer mit ihrer Hetze 10.000 Menschen dazu bringt, ihr auf den Leim zu gehen, ändert das nichts daran. Im Gegensatz zu Laufer kennen wir Dinah und ihre Eltern persönlich und seit Jahren. Auch ihre Großeltern in Äthiopien kennen wir persönlich. Eltern wie Großeltern sind über jeden Verdacht der Verstümmelung ihrer (Enkel)Tochter erhaben und integer. Das einzige Leid, das Dinah zu tragen hat, sind die Folgen der Belastung der Familie, die sich durch Laufers fortgesetzte rassistische Hetzjagd ergeben. Das Oberlandesgericht hat keineswegs negiert, dass es in Äthiopien Genitalverstümmelung gibt und dass diese eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt und zu unterbinden ist, wenn Gefahr droht. Diese Gefahr droht in diesem Fall aber nicht, deshalb erfolgte der OLG-Beschluss (der Richterspruch liegt uns im Original vor). Auch wir sehen dies so, gemeinsam mit den Eltern und den Großeltern. Laufers Kernforderungen (Ausreiseverbot, jährliche gynäkologische Zwangs-Untersuchungen) sind, nun auch vom OLG festgestellt, verfassungswidrig. Wir meinen, im konkreten Fall sind sie darüberhinaus menschenverachtend, ehrabschneidend, verleumdend und beleidigend. Es geht ihr unseres Erachtens nicht um das Mädchen, sondern nur um eigene Publicity – Frau Laufer steht offensichtlich gerne als Gutmensch im Rampenlicht.

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