Fr., 25.05.12

Elterngeld 08.06.2009 Mütter bleiben Erziehungsspitzenreiter

Vater und Tochter (Foto)
Noch immer gehen Männer deutlich seltener in die Babypause als Frauen. Bild: ddp

Von news.de-Redakteurin Mandy Hannemann

Kindererziehung ist nicht nur Sache der Mütter. Auch Väter übernehmen – gerade in den ersten Lebensmonaten – die Kinderbetreuung. Allerdings nehmen sich nur wenige eine Auszeit von mehr als zwei Monaten.

Das Elterngeld der Bundesregierung hat seinen Teil dazu beigetragen, dass auch Männer einen «Mutterschaftsurlaub» antreten. Im Jahr 2008 tauschten dafür allerdings nur vier Prozent der Väter den Weg zur Arbeit für zwölf Monate mit den heimischen vier Wänden ein. Die meisten – rund 70 Prozent – nehmen sich nur für zwei Monate eine berufliche Auszeit, um den Nachwuchs intensiv zu betreuen.

Am häufigsten bleiben Väter in Berlin (21 Prozent) und Bayern (20 Prozent) nach der Geburt ihrer Kinder zu Hause. Im Saarland sind es mit nur zehn Prozent die wenigsten.

Besonders deutlich zeigt sich, dass frühkindliche Betreuung immer noch Frauensache ist, bei den Zahlen der Mütter. Rund 76 Prozent bleiben für zwölf Monate daheim und beziehen entsprechend das Elterngeld. 2008 nahmen lediglich vier Prozent Elterngeld für zwei Monate in Anspruch.

Zwischen Januar 2008 und März 2009 bekamen rund 945.000 Bürger Elterngeld. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2008 waren es rund 126.000, darunter etwa 20.300 Männer (16 Prozent). Bis zu 14 Monate wurde Elterngeld an rund 28.000 Paare gezahlt.

Üblicherweise wird Elterngeld für zwölf Monate gezahlt. Die Verlängerung auf 14 Monate ist nur dann möglich, wenn beide Eltern sich eine Jobauszeit nehmen, wobei ein Partner zwölf Monate daheim bleiben kann und der andere dann zwei Monate zu Hause bleiben muss.

Es gibt allerdings ein paar Einschränkungen für Elterngeld. Dessen Höhe verringert sich, wenn Mütter oder Väter bereits vor der Geburt zur Erziehung eines anderen Kindes in Elternzeit waren. Dies entschied das Bundessozialgericht in Folge einer Klage zweier Mütter (Az. B 10 EG 1/08 R, Az. B 10 EG 2/08 R).

Die Frauen waren vor der Geburt ihres Kindes ohne Einkommen in Elternzeit und hatten gefordert, dass diese Zeit bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt wird. Aus Sicht der Richter sei es jedoch verfassungsgemäß, dass die vorherige Elternzeit bei der Berechnung berücksichtigt wird.

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