Mo., 13.02.12

Urteil Lebenslang für Mord an Behindertem

Von Frank Leth

Artikel vom 29.04.2009

Der geistig behinderte Thies F. muss unvorstellbare Qualen erlitten haben. Er wurde monatelang wie ein Tier gefangen gehalten und misshandelt, bis er im Juli 2003 starb. Dafür muss sein Peiniger jetzt lebenslang hinter Gitter.

Im zweiten sogenannten Sklavenmord-Prozess hat das Landgericht Kassel den 45-jährigen Werner H. zu lebenslanger Haft verurteilt und damit die Strafe erheblich verschärft. Im ersten Prozess hatte das Gericht den Mann aus dem nordhessischen Grebenstein 2007 nur wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und acht Jahre und drei Monate Haft verhängt. Er hatte gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau die Betreuung für den behinderten 29-jährigen Thies F. übernommen, ihn jahrelang schwer misshandelt und schließlich erschlagen.

Die mittlerweile geschiedene Michaela N. wurde zu vier Jahren Gefängnis wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Im ersten Prozess war die Strafhöhe gleich, aber das Urteil lautete nur auf versuchten Mord durch Unterlassen. Auf Revision der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin auftrat, hob der Bundesgerichtshof die Urteile im vergangenen Jahr auf. Helga F. zeigte sich mit dem Urteil «absolut zufrieden». Sie sagte: «Es ist eine Genugtuung.» Sie habe wieder mehr Vertrauen in die Justiz gewinnen können.

Das Ehepaar hatte den leicht Behinderten im November 2002 aufgenommen, damit sie per Bankvollmacht dessen Sozialhilfe in Höhe von etwa 500 Euro kassieren konnten. Thies F. wurde im Gartenhaus eingesperrt, bekam immer weniger zu essen, wurde gedemütigt, geschlagen und gequält.

Er habe für den Angeklagten eine «Blitzableiterfunktion» gehabt, heißt es in der Urteilsbegründung. Wenn Werner H. wegen Nichtigkeiten ausgerastet sei, habe er seine Wut an ihm ausgelassen. Der 29-Jährige musste auch madiges Fleisch essen und Urin seines Peinigers trinken. Gelegentlich hatten die Kinder des Ehepaares dem Opfer Essen zugesteckt. Spätestens seit Mai 2003 sei Thies F. deutlich unterernährt gewesen. Im Haus musste er häufig im Flur auf einem Schemel sitzen und durfte sich nicht fortbewegen.

Als Behörden eine staatlich angeordnete Betreuung für ihn vorbereiteten, wollte Werner H. ihn loswerden. Es sei für ihn absehbar gewesen, dass er den 29-Jährigen nicht mehr ausbeuten könne, sagte der Vorsitzende Richter. Am 6. Juli 2003 habe er ihn grundlos aus niedrigen Beweggründen mehrmals so heftig mit dem Holzschemel auf den Kopf geschlagen, dass das Opfer an seinen Verletzungen starb.

Die Eheleute hatten nach Überzeugung der Strafkammer gewusst, dass die Verletzungen tödlich sein könnten, und damit vorsätzlich gehandelt. Einen Arzt wollten sie nicht rufen. Damals stand Werner H. noch unter Bewährung. Er kam auf die Idee, den lebensgefährlich Verletzten auszusetzen. Vor dem Transport schnitt er ihm noch ein Ohr ab.

Auf der Fahrt nach Thüringen starb der 29-Jährige. Die Leiche wurde dann an einem Rastplatz an der Bundesstraße 7 bei Eisenach hinter einem Holzstapel versteckt. Dabei half ein damals 33-jähriger Freund des Ehepaares. Im ersten Prozess erhielt er eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Die Leiche wurde am 18. Juli 2003 von Zeugen gefunden.

Michaela N. habe sich des Mordes durch Unterlassen schuldig gemacht, stellte das Gericht fest. Sie hatte keine ärztliche Hilfe geholt, obwohl sie überzeugt davon war, dass Thies F. an seinen Kopfverletzungen sterben würde. Strafmildernd wirke sich ihre Persönlichkeitsstörung aus. Sie sei von ihrem Mann krankhaft abhängig gewesen. Mit ihrem Geständnis habe sie zudem wesentlich zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen. Voraussichtlich muss Michaela N. nach dem Urteil nicht mehr in Haft. Denn sie habe bereits zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen, so das Gericht. Die restliche Strafe könnte sie auf Bewährung verbüßen. Sie will das Urteil akzeptieren.

Die Verteidigung von Werner H. kündigte dagegen an, in Revision zu gehen. Der Mord sei letztlich nicht bewiesen, argumentiert sie.

iwe/ruk
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Leserkommentare (1)
  • Kommentar: 1
  • 21.05.2009 13:24
von

ich verstehe es nicht, hat ihn keiner besucht,gesucht;;;;verwandte,,,oder von einen Amt und und wie konnte einer auf Bewährung entlasene...einfach so (ja ) für die Betreuung kriegen.

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