Im Juni 1989 wurde Margarethe Buckwitz von einem Einbrecher in ihrem Haus stranguliert. 20 Jahre später beginnt nun der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder. Dessen DNA war 2007 wegen eines Sexualdeliktes genommen worden, und die Ermittler konnten seine Daten mit dem Mord verknüpfen.
Zwei Jahrzehnte nach dem Mord an der Witwe des früheren Frankfurter Theaterintendanten Harry Buckwitz beginnt heute der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht. Angeklagt ist ein 57 Jahre alter Kraftfahrer aus dem Taunus. Dem Mann wird vorgeworfen, die 74 Jahre alte Margarethe Buckwitz im Juni 1989 in ihrem Haus in Königstein stranguliert und beraubt zu haben. Der Täter hatte damals Schmuck im Wert von 100.000 Mark gestohlen.
Der 57-Jährige war 2007 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Im Zuge des Verfahrens war eine DNA-Probe genommen worden, die mit Proben des damaligen Mordfalls übereinstimmten. Bei den Ermittlungen fand die Polizei auch Schmuck des Opfers in der Wohnung des Angeklagten. Gegen den 57-Jährigen erging Haftbefehl wegen Mordes aus Habgier.
Die Anklage stützt sich auch auf ein Foto des mutmaßlichen Täters aus dem Jahr 1990. Es zeigt den Mann am Geldautomaten einer Bank, als er mit der Scheckkarte der Getöteten Geld abheben will. Obwohl das Foto des damaligen Busfahrers veröffentlicht wurde, lebte der Angeklagte bis zu seiner Verurteilung 2007 unerkannt im Taunus.
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