Fr., 25.05.12

Krisenmanagement 06.04.2009 Nach der Kündigung die Nerven behalten

Bei Kündigungen muss der Chef Stärke zeigen (Foto)
Kündigung: Jetzt sollte man einen kühlen Kopf bewahren. Bild: dpa

Zu bedenken ist, dass vor Gericht immer Prozesskosten anfallen. Rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben, kann sich dann bezahlt machen. Einfach bis Ablauf des Arbeitsvertrages zu Hause bleiben darf der Gekündigte nicht. Auch ein «Ich will Sie hier nicht mehr sehen» vom Chef rechtfertigt das nicht, warnt Friedhofen. Der Arbeitnehmer muss seine Pflichten bis zum letzten Tag erfüllen. «Im Zweifel geht er anderntags mit einem Zeugen zur Arbeit. Verzichtet der Chef auf dessen Mitarbeit, geht es in Ordnung», so der Anwalt. Kehrt ein fristlos gekündigter Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurück und das Unternehmen akzeptiert das, kann damit der Kündigungsgrund gegenstandslos werden.

Mit einer schriftlichen Freistellung darf der Arbeitnehmer ohne Lohnausfall zu Hause bleiben. In jedem Fall ist die Meldung bei der Arbeitsagentur nötig, so der DGB. Martina Perreng ermutigt Arbeitnehmer grundsätzlich, eine Kündigung nicht einfach hinzunehmen: «Wer sich erfolgreich gegen eine Entlassung gewehrt hat, nimmt danach eine gewisse Stellung im Unternehmen ein.» Er oder sie werde nicht der Liebling des Arbeitgebers sein. «Das ist auch nicht nötig. Der Arbeitgeber wird sich in jedem Fall überlegen, ob er es ein zweites Mal versucht.

ham/ruk
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