Nach der Kündigung die Nerven behalten
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Eine Kündigung ist ein einschneidender Schritt im Berufsleben. Doch gerade dann ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn es gilt, gesetzliche Fristen zu wahren. Zudem ist nicht jede Kündigung wirksam.
Bei einer Kündigung fühlen sich viele Arbeitnehmer ohnmächtig. In Schreckstarre zu fallen, hilft aber nicht. «Mit der nötigen Ruhe lässt sich viel retten, mitunter sogar der Arbeitsplatz.» Das sagt die Arbeitsrechtlerin Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Berlin. Häufig gibt es Signale des Chefs, die auf eine bevorstehende Kündigung hinweisen. Der aufmerksame Arbeitnehmer trifft dann Vorbereitungen. Martina Perreng rät zum Kontakt mit dem Betriebsrat: «Ohne Anhörung des Betriebsrates ist eine Kündigung unwirksam.»
Betriebsräte können aber auch Tipps geben, wie sich in kritischen Phasen Fehler vermeiden lassen. «Das Ablehnen eines zumutbaren Angebotes für einen anderen Arbeitsplatz kann zum Verlust der Stelle führen», nennt Perreng als ein Beispiel. Eine Alternative kann es sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der sich mit Details auskennt, die für Laien schwer zu durchschauen sind. «Arbeitnehmer mit Kindern bis zu drei Jahren in Teilzeit zum Beispiel genießen Sonderkündigungsschutz wie bei Elternzeit», schildert Rechtsanwalt Ralf Friedhofen aus Köln ein wenig bekanntes Detail. «Das gilt für Väter wie Mütter und ab Eingang des Antrags auf Teilzeit.»
Wenn die Kündigung zugeht, wird es ernst. «Die Frist zum Klagen beträgt drei Wochen. Das Wichtigste ist, sie einzuhalten», sagt Arbeitsrechtlerin Perreng. Urlaub oder Krankheit gelten nicht als Entschuldigung, wenn die Frist nicht beachtet wird. Der Antrag auf nachträgliche Zulassung hat nur in Sonderfällen Aussicht auf Erfolg. Vergessliche notieren sich am besten den Zeitpunkt, an dem sie die Kündigung erhalten haben.
«Mündliche Kündigungen sind Schall und Rauch», erklärt Ralf Friedhofen. Auch ein unterzeichnetes Fax reiche nicht aus. Und nicht jede Kündigung ist berechtigt. «Der Betriebsrat prüft auf Antrag, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist», sagt Perreng. Er kann dagegen vorgehen, falls das nicht so ist. Dann hat der Gekündigte gute Karten für eine Klage, am besten mit Hilfe eines Anwalts. Gewerkschaften beschäftigen selbst welche. Auch Betriebsräte helfen bei Klagen weiter. Arbeitnehmer können zur Rechtsantragsstelle ihres Arbeitsgerichtes gehen und sagen «Ich will mich gegen eine Kündigung wehren». Dort gibt es auch die Möglichkeit, sich beim Formulieren eines entsprechenden Schriftstücks helfen zu lassen.
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