Das Kind verhungern zu lassen, ist Mord
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Lebenslang muss ein Ehepaar ins Gefängnis, weil es seine Tochter verhungern ließ. Das Landgericht Gießen hat die Eltern der kleinen Jaqueline wegen Mordes verurteilt. Ein früheres Urteil mit mehrjährigen Haftstrafen hob der Bundesgerichtshof auf.
Das Landgericht Marburg hatte der Mutter in erster Instanz Totschlag und Misshandlung Schutzbefohlener zur Last gelegt und sie zu acht Jahren Haft verurteilt. Ihr Ehemann erhielt drei Jahre und drei Monate für Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte in beiden Fällen lebenslänglich gefordert und Revision beantragt. Der Bundesgerichtshof gab dem statt, weil es die Beweisführung gegen die 23-jährige Hausfrau und den 35 Jahre alten Industriemechaniker für mangelhaft hielt.
Die 14 Monate alte Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen war am 24. März 2007 verdurstet und verhungert. Bei seinem Tod hatte das Mädchen nur noch sechs Kilogramm gewogen.
Das Gießener Gericht folgte in seinem Urteil nun der Forderung der Staatsanwaltschaft, die den Eltern vorwarf, ihre Tochter grausam getötet zu haben, indem sie die Ernährung und Pflege nahezu einstellten - und zwar aus «Desinteresse, Gleichgültigkeit und Gefühllosigkeit». Laut Staatsanwaltschaft hatte sich die Mutter ab Januar 2007 kaum noch um ihr Kind gekümmert.
Ab dem 4. März habe Jacqueline keine Nahrung mehr erhalten. Hunger und Durst hätten dem Kind extreme Schmerzen bereitet. Die Haut sei mehr und mehr eingefallen, die Haare seien ergraut wie bei einem alten Menschen. Der Vater habe die Situation erkannt, sei aber nicht bereit gewesen, etwas für seine Tochter zu tun.
iwi/mas
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