Kurzer Prozess für Trittbrettfahrer
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Von Diana Wild
Artikel vom 18.03.2009Dutzende Jugendliche haben sich in den vergangenen Tagen einen makaberen Scherz erlaubt und in Anlehnung an den Amoklauf von Winnenden ähnliche Bluttaten angekündigt. Die Richter haben für diese Art von Humor kein Verständnis. Sie verurteilten einen 24-Jährigen zu einer fünfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung.
Der Angeklagte Jean-Claude R. ist sichtlich schockiert von dem Aufruhr, den seine Amokdrohung hervorgerufen hat. Die Kapuze seiner Jacke tief über das Gesicht gezogen, betritt er den Verhandlungsraum im Amtsgericht Stuttgart. Er ist ein sogenannter Trittbrettfahrer, einer von bundesweit Dutzenden oder Hunderten, die nach dem Amoklauf von Winnenden die Polizei mit falschen Drohungen im Internet oder per Telefon in Atem halten.
Als der 24-Jährige die Mütze abstreift und sein Blick über den vollen Zuschauerraum schweift, bricht er für einige Minuten weinend zusammen. Den Rest der Verhandlung wendet er sich von Journalisten und Zuhörern ab, bedeckt sein gesenktes Gesicht teils mit der Hand vor Blicken. Der Richter wertet Reue und Geständnis des Angeklagten als strafmildernd und verurteilt den Arbeitslosen zu fünf Monaten Haft auf Bewährung.
«Dass Sie eine derartige Tat niemals vorhatten und niemals wollten, glaube ich Ihnen», sagt der Richter. Vielmehr sei es dem Vater eines zweijährigen Kindes darum gegangen, «aufzufallen und sich wichtig zu machen». Jean-Claude R., der von seinen schwierigen Lebensumständen berichtet, räumt ein, am Abend des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen eine Drohung gegen ein Waiblinger Berufsschulzentrum ins Internet gestellt zu haben.
Dabei fantasierte er unter anderem einen Pressebericht über eine weitere Bluttat zusammen, bei der sich der Schütze am Ende ebenfalls umbringt. «Schulhöfe sind keine Schulhöfe mehr, sondern Kriegsgebiete», schrieb der der Anklage zufolge in der Überschrift. Anzahl der Opfer und Datum der Tat füllte er mit Fragezeichen aus. Am Ende heißt es: «Das war nicht das erste und nicht das letzte Mal. Fortsetzung folgt.» Die fiktive Meldung komme «aus Amoklauf-City».
In der rund einstündigen Hauptverhandlung sagt Jean-Claude R., er habe die Drohung weder verwirklichen noch damit andere zu solch einer Tat anspornen wollen. «Es tut mir leid», sagt er, mehrfach und sehr leise. «Ich weiß nicht, warum ich es gemacht habe.» Zunächst hatte er laut eigener Aussage mit seiner Lebensgefährtin «rein interessehalber» die Albertville-Realschule besucht. Anschließend saß er stundenlang vor dem Computer, las Berichte über den Amoklauf, schaute sich Fernsehbeiträge darüber an und trank Bier. Und er kiffte, wie er es seit 13 Jahren regelmäßig tut.
Schließlich schrieb er den fiktiven Bericht mit teils aus Onlinemedien kopierten Passagen, versah ihn mit Fotos, etwa von Patronen und der Berufsschule. Aus «Leichtsinn und Blödsinn», sagt er. Er schrieb auch einen Bericht über Winnenden und Wendlingen. Als er darin von den beiden verletzten Polizisten berichtet, fügt er ein anerkennend klingendes «yeah» an. Das habe sich wie bei einem Rapsong auf «schwer» gereimt, versucht der Hobbymusiker sich in der Verhandlung stockend zu rechtfertigen. Er sei an dem Tag «total breit» gewesen.
Jean-Claude R. schildert neben seiner Sucht zahlreiche weitere Probleme. Mehr als 7000 Euro Schulden hat der Arbeitslose demnach und bereits einige Schicksalsschläge erlebt. Ein versuchter Selbstmord und zwei Abtreibungen von damaligen Lebenspartnerinnen machten ihm zu schaffen. Im vergangenen Jahr brach Jean-Claude R. seine Ausbildung zum Verkäufer an der von ihm bedrohten Berufsschule in Waiblingen wegen Drogen- und Alkoholproblemen ab. Im Herbst will er sie aber trotz allem dort fortsetzen. Dies macht ihm der Richter im Urteil zur Auflage, ebenso wie eine Suchttherapie.
Als «sichtlich gezeichnet» beschreibt der Richter am Ende des Prozesses den wegen Drogen- und Diebstahltaten Vorbestraften. Auch die Untersuchungshaft in Stammheim habe dem 24-Jährigen zugesetzt. Dass der Angeklagte die Drohung aber ausgerechnet an dem Tag ins Netz gestellt habe, an dem «jeder nur noch Schmerz, Verzweiflung, Wut und Panik gefühlt» habe, dafür finde er keine Worte, so der Richter.
In den kommenden Wochen könnte er weitere Angeklagte wie Jean-Claude R. vor sich sitzen haben. Laut Staatsanwaltschaft sind allein in Stuttgart noch rund 15 vergleichbare Fälle anhängig.
mas
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