Fr., 25.05.12

Unterhaltsrecht 18.03.2009 Wie lange muss ein Ex-Mann für die Kinder zahlen?

Unterhalt für Kinder (Foto)
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, wie lange es nach der Scheidung Geld für gemeinsame Kinder gibt. Bild: dpa

Von Wolfgang Janisch

Der Bundesgerichtshof steht vor einer heiklen Aufgabe: Er soll entscheiden, wie viel die Ehe noch wert ist. Und zwar in Euro und Cent. Es geht um Scheidung und Kinder, um die Frage, wie lange die Ex-Frau Unterhalt für das gemeinsame Kind einfordern darf.

Der Familiensenat des Karlsruher Gerichts wird heute ein Grundsatzurteil fällen, wenn man der Ankündigung des Gerichts glauben darf. Und eines steht jetzt schon fest: Gemessen am Unterhalt ist der Wert der Ehe gesunken. Denn bis zur Reform des Unterhaltsrechts zum 1. Januar 2008 konnten sich Geschiedene auf ein einigermaßen gesichertes finanzielles Polster verlassen.

Für den sogenannten «Betreuungsunterhalt» galt die «Null-Acht-Fünfzehn-Regel»: Bis das Kind acht Jahre alt wurde, musste die geschiedene Frau (oder der Mann) gar nicht arbeiten gehen, wenn sie den gemeinsamen Nachwuchs betreute. Bis zum 15. Geburtstag war ihr per Gesetz nur ein Halbtagsjob zumutbar.

Doch das ist Geschichte - seit Anfang 2008 weht ein schärferer Wind. «Mindestens drei Jahre», so heißt es seither in Paragraf 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches, können Geschiedene für die Kinderbetreuung Geld vom Ex bekommen. Mit Verlängerungsmöglichkeit aber nur, «solange und soweit dies der Billigkeit entspricht». Was sich hinter diesem Juristenwort versteckt, darüber entscheiden Richter. In letzter Instanz also die fünf Frauen und Männer des Familiensenats des Bundesgerichtshofes (BGH).

Der aktuelle BGH-Fall zeigt, dass die Sache mit der Billigkeit teuer werden kann - entweder für den Mann oder für die Frau. Eine Berliner Lehrerin, deren Ehe im Jahr 2006 nach gut sechs Jahren geschieden worden war, streitet mit dem Ex-Mann noch immer um Unterhalt. Bisher zahlt er ihr - über den eigentlichen Kindesunterhalt hinaus - 837 Euro pro Monat dafür, dass sie den siebenjährigen Sohn betreut.

Damit soll nun Schluss sein, findet er. Nach dem neuen Recht müsse seine Ex, die ein Zwei-Drittel-Deputat als Studienrätin hat, fortan ganztags arbeiten. Den Anspruch will er zunächst halbieren - und vom 1. August an ganz auf Null setzen.

Lesen Sie auf Seite 2, in welchen Fällen der Betreuungsunterhalt länger gezahlt werden muss

Unbestritten ist, dass das neue Unterhaltsrecht den betreuenden Frauen (oder Männern) rascher als bisher den Wiedereinstieg in den Beruf zumutet. Zugleich jedoch gibt es keinen Automatismus, wonach mit dem dritten Geburtstag der Vollzeitjob droht - das hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) immer wieder klargestellt.

Daran lässt auch Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende des BGH-Familiensenats, keinen Zweifel: «Dort, wo ein Kind über die ersten drei Jahre hinaus betreuungsbedürftig ist, soll der Mutter ermöglicht werden, das Kind noch weiter persönlich zu betreuen», erläutert sie in einem Spiegel-Interview. Entscheidend sei der Einzelfall: Existiert eine Ganztagsbetreuung? Leben hilfsbereite Großeltern in der Nähe? Wie lange hat die Ehe gedauert? Und wie waren die Rollen verteilt - Hausfrauenehe oder Doppelverdiener?

Bereits im Juli 2008 hat der BGH entschieden, dass auch bei guten Betreuungsmöglichkeiten die Drei-Jahres-Grenze ausgeweitet werden kann: Wer allein ein kleines Kind zu erziehen habe, dem sei wegen der Doppelbelastung durch Familie und Beruf normalerweise nur ein Teilzeitjob zumutbar. Zwar ging es damals um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft - doch beim Betreuungsunterhalt sind die Unterschiede zur geschiedenen Ehe inzwischen minimal.

Offen ist aber nach wie vor: Wann ist der entscheidende Kindergeburtstag, der die Rückkehr in den Vollzeitjob einläutet? «Wenn die Mutter Kita und Job in der Nähe hat, kann man ihr vielleicht schon zumuten, dass sie, wenn das Kind sieben oder acht Jahre alt, normal und gesund ist, eine Ganztagstätigkeit übernimmt», sagt Richterin Hahne dazu.

Die Berliner Lehrerin wäre damit hart an der Grenze, denn ihr Sohn wird im November acht. Eine Aussicht auf Verlängerung hat sie aber: Der Junge leidet an chronischem Asthma - was ein Grund für eine weitere Schonfrist sein könnte.

mas/ruk
Leserkommentare (2) Jetzt Kommentar zum Artikel schreiben
  • Friedrich Schlenker
  • Kommentar 2
  • 02.05.2010 17:10
 

Aus der Hetze gegen Männer war die Luft raus also muß neues Gift versprüht werden. Hetze ohne Skrupel an dem was dadurch angerichtet wird ist Alice Schwarzers Marketing System - wenn es nur Geld bringt! Mißbrauch mit dem Mißbrauch. Zu letzterem gab es Job Kündigungen, Trennung, Anklagen, Ächtung in kleinen Gemeinden - was sich Jahre später als falsch erwies. Und so manchen blieb nur noch der Suizid als Mittel gegen Unrecht! Macht doch Auslandstrauung, Ferntrauung, Fernscheidung nach ausländischem Recht.

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  • Friedrich Schlenker
  • Kommentar 1
  • 02.05.2010 16:56
 

Das Familienrecht, Scheidungsrecht sind wohl auf die Unfähigkeit, als auch die Prägung durch Alice Schwarzer zurück zuführen. Es wundert daher nicht weshalb immer mehr deutsche Männer ausländische Frauen heiraten. Die Alice hatte den Feministen Trend in USA entdeckt, importiert und zum Nachteil der Bevölkerung gewinnbringend umgemünzt. Ebenso die zweite Stufe ihrer Hetz Orgie gegen den Mißbrauch an kindern in Kindergärten, bei Oma u. Opa, Eltern...das sich in den zweitausender Jahren (ISUV e.V) als falsch heraus stellte. Hetzen nur um des geldes willen - armselige Kreatur!

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